DGUV Information 204-041 - Erweiterte Erste Hilfe in Windenergieanlagen und -parks

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Abschnitt 3 - Anwendungsbereich

Die Ausführungen in dieser DGUV-Information gelten, wie bereits in den Vorgängerfassungen dargelegt, vorrangig für Tätigkeiten in Offshore-Windparks. Es können jedoch auch für Onshore-WEA in Deutschland in evtl. vorhandenen und begründeten Einzelfällen Anleihen aus dem hier beschriebenen Konzept der Erweiterten Ersten Hilfe gemacht werden. Ob im Notfall die grundlegend geforderte betriebliche Erste Hilfe ausreichend ist oder aber erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen durch besser qualifizierte Beschäftigte mit Zusatzausrüstung und externer Unterstützung notwendig wären, ist durch jeweils betriebs- oder tätigkeits-spezifische Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Im Kapitel "Gefährdungsbeurteilung" finden sich gerade für Offshore-Windparks viele Aspekte und Bewertungen. Doch auch wenn beispielsweise in weit entlegenen Onshore-Windparks oder WEA hochrisikoreiche Tätigkeiten ausgeübt werden, ist durch Gefährdungsbeurteilung abzuklären, ob konkret unter diesen Bedingungen erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen sinnvoll oder nötig sind. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn beim Einsatz von Personal auf WEA im Ausland eine erhöhte Erste-Hilfe-Qualifikation nötig ist - wie sie hier beschrieben oder durch andere internationale Standards geregelt bzw. das beauftragende Unternehmen gefordert wird.

Die folgenden Empfehlungen für die Sicherstellung der Ersten Hilfe in Windenergie-Parks oder WEA soll den Leitungen der Unternehmen Hilfestellung bei der erforderlichen Planung und Umsetzung von Maßnahmen unter diesen besonderen Arbeits- und Rahmenbedingungen geben.