DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 13.1 - 13 Besondere Tätigkeitsfelder und Tätigkeitsgebiete
13.1 Holzbearbeitung

1.
Beschreibung des Gewerks

Die Holzbearbeitung und Holzverarbeitung ist ein beliebter Bereich innerhalb des Arbeitsbereiches einer WfbM. Holz gilt als "warmer" Werkstoff und wird deshalb auch unter therapeutisch-rehabilitativen Gesichtspunkten gerne eingesetzt. Demzufolge sind Anwendungsgebiete dieses Werkstoffs breit gefächert. Von der Oberflächenbearbeitung einzelner Holzstücke bis zur industriellen Produktion von Holzprodukten ist die ganze Bandbreite an Tätigkeiten und Arbeitsverfahren anzutreffen. Baulich-/ technisch sind hier insbesondere Anforderungen an die Flächen für die Aufstellung der Maschinen und Materialbereitstellung (Lager und Zwischenlager), Schallschutzfragen und Einwirkungen von Gefahrstoffen (Lacke, Lasuren, Staubabsaugungen) sowie Brand- und Explosionsschutz (Spänesilo, Lackierstand) zu berücksichtigen.

2.
Beschreibung der Arbeitsbereiche

Die Räumlichkeiten zur Holzbearbeitung und Holzverarbeitung lassen sich in die Bereiche

  • Maschinenraum

  • Bankraum zur manuellen Bearbeitung und Montage

  • Oberflächenbehandlung mit Spritz- und Lackiereinrichtung

  • Lager für Holz und Beschichtungsstoffe

  • Absaugeinrichtungen zur Erfassung und Entsorgung von Holzstäuben und -spänen

unterteilen.

Der durchschnittliche Flächenbedarf von ausgewählten Maschinen zur Holzbearbeitung ist in Tabelle 13.1.1 dargestellt.

Tabelle 13.1.1
durchschnittlicher Flächenbedarf von Holzbearbeitungsmaschinen (Stand 2017)

MaschineBreite (m)Länge (m)Stell- und Funktionsfläche (m2)Durchschnittlich erforderlicher Flächenbedarf brutto (m2*
Vertikalplattensäge1,581226,5
Horizontalplattensäge5-810-1250-9671,5-124
Formatkreissäge3,5-57-1025-5036,5-66
Pendel-/Kappkreissäge1,58-1012-1527-33
Abrichthobel1,55-67,5-918,5-22,5
Dickenhobel1,54-66-916-22,5
Vierseiter1,56-109-1521-33
Tischfräse1,55-77,5-10,518-24
Langbandschleifer23-46-814-17,5
Breitbandschleifer35-615-1831-35
Kantenschleifer2,53-47,5-1016-20
Kantenanleimmaschine36-2018-6031,5-94,5
Platten-/Furnierpresse1-1,82-32-5,510-16,5
Dübellochbohrmaschine1-30,8-21-66-13,5

Der erforderliche Platzbedarf ist abhängig von den für die konkrete Fertigung geplanten Arbeitsschritten. Diese bestimmen auch Art und Anzahl der Maschinen. Die erforderliche Fläche setzt sich zusammen aus

  • den Stell- und Funktionsflächen zur Handhabung der Maschinen,

  • den Ablageflächen für Material und Werkzeuge,

  • dem erforderlichen Bewegungsraum des Bedieners und

  • den Verkehrswegen.

Eine teilweise Überschneidung dieser Bereiche ist Abhängig vom Nutzungsgrad der Maschinen möglich.

3.
Flächenbedarf und weitere Aspekte der Arbeitsbereiche

Nachfolgend werden exemplarische Angaben von Flächen für die "Grobplanung" des Arbeitsbereichs Holz aufgeführt.

Maschinenraum

Durchschnittlicher Flächenbedarf von Holzbearbeitungsmaschinen (reine Stell- und Funktionsflächen incl. Bewegungsflächen und Flächen für Sicherheitsabstände, ohne Verkehrswege und ggf. erforderliche Material-/Werkzeugschränke)

Da bei den meisten Holzbearbeitungsmaschinen eine Bedienung von der gesamten Vorderseite aus erfolgt, ist in der Regel auch von einer entsprechend großen Bewegungsfläche über die gesamte "Vorderseite" auszugehen. Maschinen wie Breitbandschleifer oder Furnierpresse können von verschiedenen Seiten aus bedient oder bestückt werden. In diesen Fällen ist eine freie Bewegungsfläche ggf. rund um die Maschine zu berücksichtigen. Bei manchen Maschinen (z. B. Formatkreissäge) überdeckt sich der Bewegungsraum zum Teil mit den Funktionsflächen der Maschine.

Flächenbedarfe für Rohrleitungen, flexible Schläuche und ggf. im Innenraum befindliche Filter- und Absackeinheiten von Späneabsaugungen sind zusätzlich zu berücksichtigen.

Pro Maschine sind zusätzlich mindestens 2 Palettenstellplätze zur Materialzwischenlagerung während der Bearbeitungsschritte vorzusehen.

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Abb. 13.1.1
Beispielhafte Flächenbetrachtung für eine Formatkreissäge

Beispielhafte Flächenbetrachtung für die Aufstellung einer Formatkreissäge:

Aufstellfläche: 2,68 m x 1,56 m + 0,42 m x 3,00 m = ~ 5,5 m2 erforderliche Funktionsfläche: 5,50 m x 5,70 m = ~ 31,4 m2 zu beachtende Flächen für Sicherheitsabstände: umlaufend mind. 0,50 m = ~ 8,9 m2

Gesamtflächenbedarf: mindestens 45 m2

(ohne Pufferflächen für Material!)

Achtung: Hinter der Säge Rückschlagbereich bei der Planung von weiteren Arbeitsplätzen und Verkehrswegen beachten!

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Abb. 13.1.2
Formatkreissäge einer Schreinerei

Bankraum

Der durchschnittliche Flächenbedarf (Stell- und Funktionsflächen) von Hobelbänken beträgt je nach Ausführung ca. 1.5 m2 (kleine Ausführung) bis 2 m2 (bei einer Länge von 1,7 m bis 2,3 m)

Hinzuzurechnen ist ein Bewegungsraum für den Bedienenden von mindestens 1 m Breite über die gesamte Längsseite der Hobelbank.

zu berücksichtigende Fläche incl.:ca. 3 m2-4 m2

Absaugtische für Schleifarbeiten benötigen einen durchschnittlichen Flächenbedarf von 1,5 m2 bis 4,5 m2 (bei einer Länge von 1 m bis 3 m).

Hinzuzurechnen ist ein Bewegungsraum für den Bedienenden von mindestens 1m Breite über die gesamte Längsseite des Absaugtisches.

zu berücksichtigende Fläche incl.:ca. 3 m2-7 m2
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Abb. 13.1.3
Spritzstand

Tabelle 13.1.2
durchschnittlicher Flächenbedarf Hobelbank und Absaugtisch

Breite (m)Länge (m)Stell- und Funktionsfläche (m2)Flächenbedarf brutto (m2)
Hobelbank0,91,7-2,31,5-23-4
Absaugtisch1,51-31,5-4,53-7

Oberflächenbehandlung

Die Mindestflächen, um alle Elemente der Oberflächenbehandlung unterbringen zu können sind stark abhängig von der gewählten Art der Lackiereinrichtung.

Als Lackiereinrichtungen sind überwiegend Spritzstände, Spritzkabinen und Spritzwände anzutreffen.

Grundsätzlich müssen Lackiereinrichtungen für das Spritzen und Sprühen mit Absaugeinrichtungen versehen sein, die ein Austreten von Spritz- und Sprühnebeln aus diesem Arbeitsbereich verhindern.

Durchschnittlicher Flächenbedarf für:

Arbeitsraum mit Spritzwand oder Spritzstand oder
eigener Kabine:~ 16 m2
Lacklager~ 6 m2
Trockenflächen (etwa gleiche Fläche wie "Arbeitsraum") ~ 16 m2

Anforderungen zur Gestaltung entsprechender Lackierräume können der Schrift DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" entnommen werden.

Lagerflächen

Da im Holzbereich überwiegend plattenförmige Werkstoffe verarbeitet werden, ist dies bei der Gestaltung der (Zwischen-)Lagerflächen zu berücksichtigen.

Pro Maschine sollten mindesten 2 Palettenstellplätze zur Materialzwischenlagerung während der Bearbeitungsschritte vorgesehen werden.

Im Arbeitsbereich sollte ausreichend Platz zur liegenden oder stehenden Lagerung von Holz- oder Holzwerkstoffplatten und Plattenzuschnitte vorgesehen werden. Dabei ist unbedingt ausreichend Funktionsfläche zur sicheren Entnahme der Platten vorzusehen.

Als Faustregel gilt, dass die Funktionsfläche des Lagers mindestens so groß ist, wie die reine zur Lagerung vorgesehene Fläche.

Die Lagerung von entzündbaren Beschichtungsstoffen in Arbeitsräumen ist nur zulässig unter Verwendung bauartgeprüfter Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 "Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke - Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten". Weitere Informationen hierzu können auch der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" entnommen werden.

Das Einbringen und Entnehmen von Platten wird durch mit dem Regalsystem verbundene (Abb. 13.1.4) oder frei bewegliche Rollen (Abb. 13.1.5) erleichtert.

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Abb. 13.1.4
Plattenregal mit Transportmitteln

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Abb. 13.1.5
Detail Lagerungshilfsmittel

Weitere bei der Planung zu beachtende Aspekte

  • Bodenbelag: Rutschfestigkeit auch bei Staubablagerungen, Reinigungsfähigkeit.

  • Staubabsaugung/Späneabsaugung: zusätzlicher Raum-/Flächenbedarf erforderlich für Rohrleitungen, Ventilatoren, Staubabsackanlage oder Spänesilo.

  • Staub: absaugen, nicht kehren oder abblasen, daher bei der Absauganlage entsprechende Absaugstutzen vorsehen.

  • Ggf. Stellfläche für mobile Absauger vorsehen

  • Druckluftversorgung: Flächenbedarf für Kompressor und Versorgungsleitungen erforderlich.

  • Lärmminderung:

    • Trennung von Maschinen- und Bankraum und

    • baulich eigene Maschinenfundamente vorsehen oder,

    • maschinenseitig entkoppelte schwingungsgedämpfte Aufstellung der Maschinen zur Vermeidung von Körperschall.

  • Brand- und Ex-Schutz: Ausstattung der Werkstatt mit einer staub- und ggf. explosionsgeschützten elektrischen Versorgung, Funkenüberwachung in Absaugleitungen

Rechtsquellen, Normen, Literaturhinweise

  • DGUV Regel 109-606 "Branche Tischlerhandwerk"

  • DGUV Information 208-020 "Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen"

  • DGUV Information 209-031 "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien"

  • DGUV Information 209-044 "Holzstaub"

  • DGUV Information 209-045 "Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne"

  • DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"

  • DGUV Information 209-083 "Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen - Bauliche Gestaltung, Betrieb"

  • DIN EN 16958:2018 "Beschichtungsanlagen - Spritzkabinen für flüssige organische Beschichtungsstoffe - Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung 2019-04"

  • DIN EN 14470-1:2004-07 "Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke - Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten; Deutsche Fassung EN 14470-1:2004"

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 553 "Holzstaub"

Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.

Flächenbedarf brutto = Stell-/Funktionsfläche + Bewegungsflächen + Sicherheitsflächen/Sicherheitsabstände