DGUV Information 208-057 - Einsatz von Schleppern und Anhängern als Routenzüge

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Sicherheitstechnik

Fahrerrückhaltesysteme werden bisher bei Schleppern und Schubmaststaplern in der DIN EN ISO 3691-1 nicht gefordert. Ausnahme davon sind in einem anderen Normenkreis für Flughafengeräte die gleichen Schlepper, sofern sie auf dem Flughafen eingesetzt werden. Im Ergebnis gibt es die meisten Schlepper in zwei Ausführungen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers ist zu prüfen, ob Kippgefahr für den Schlepper und ob Gefährdungen für die Fahrerin oder den Fahrer durch Bauteile beim Kippen des Schleppers bestehen. Trifft beides zu, muss der Schlepper mit einer Fahrerrückhalteeinrichtung ausgestattet werden (BetrSichV, Anhang 1, Nummer 1.4).

Personenerkennungssystem und Anlaufwarneinrichtung müssen für fahrerlose Systeme gemäß DIN EN 1525 bzw.

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Abb. 11
Bodenroller mit Etagenböden für Routenzug

ISO 3691-4 vorgesehen werden; bei bedienergesteuerten Fahrzeugen, wenn die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dies erforderlich machen.

Lichtpunktprojektion

Eine optische Fahrweg-Warneinrichtung für Flurförderzeuge kann insbesondere in Fahrgassen und unübersichtlichen Kreuzungsbereichen für mehr Sicherheit sorgen. Personen werden vor herannahenden Fahrzeugen durch lichtstarke LED-Leuchten, die einen großen farbigen Punkt auf den Fußboden projizieren, gewarnt.

Geschwindigkeitsreduzierung bei Kurvenfahrt Sicheres Fahrverhalten, auch in Kurven, kann durch eine automatische Geschwindigkeitsreduzierung bei Kurvenfahrt erreicht werden.

Weitere sicherheitstechnische Anforderungen beim Einsatz fahrerloser Flurförderzeuge in Routenzügen siehe Abschnitt "Fahrerlose Routenzüge".