Abschnitt 7.3 - 7.3 Level 3
Folgende auf Level 2 aufbauende Kenntnisse und Fertigkeiten sind im Rahmen der schriftlichen und praktischen Prüfungen mindestens nachzuweisen:
vertikale, horizontale und diagonale Zugangstechniken
komplexe Rettungstechniken
Auswahl und Kenntnisse zur Beurteilung von Anschlageinrichtungen und -möglichkeiten
Anwendung von komplexen Flaschenzugsystemen
fundiertes Wissen zu Baustellenorganisation und Sicherungsmaßnahmen
Kenntnis der rechtlichen Grundlagen bei der Benutzung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungstechniken (detailliertes Wissen)
Erstellung von Einsatzplänen einschließlich Notfall- und Rettungskonzepten
Erstellung von qualifizierten Gefährdungsbeurteilungen für die Benutzung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungstechniken
Erstellung von Betriebsanweisungen
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung können aufsichtführende Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen die Aufsicht über eine Gruppe von zertifizierten Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen führen.