Abschnitt 6.4 - 6.4 Sprache
Sprachprobleme können die Qualität der Ausbildung und Prüfung massiv beeinträchtigen und erfordern unter Umständen mehr Zeit für die Prüfung. Die Ausbildungsstätte muss in Absprache mit dem oder der Prüfenden sicherstellen, dass Sprachproblemen entsprechend begegnet werden kann und legt die prüfungsrelevante Sprache fest.