DGUV Information 208-058 - Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen)

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Abschnitt 14 - 14 Hinweis auf neue EU-Verordnungen für unbemannte Luftfahrzeugsysteme

Es ist anzumerken, dass seit dem 1. Juli 2019 neue, EU-weite Verordnungen zu unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS) in Kraft getreten sind. Die beiden neuen Verordnungen, die Delegierte Verordnung 2019/945 sowie die Durchführungsverordnung 2019/947 der EU Kommission werden voraussichtlich bis zum Januar 2021 von den einzelnen EU Staaten in die jeweilige Gesetzgebung umgesetzt. Damit soll ein gemeinsames Regelwerk für die Verwendung von UAS in Europa eingeführt werden. Die Verordnungen sind nach der Umsetzung in deutsches Recht anwendbar, wobei für eine zweijährige Übergangsphase die derzeitigen Regelungen noch gelten. Nach der zweijährigen Übergangsphase sind die Verordnungen vollständig anwendbar.

Inhaltlich gibt es Unterschiede zwischen dieser EU-weiten Regulierung und den bisherigen Regeln in Deutschland und Österreich. Beispielsweise werden UAS in die "offene", "spezielle" sowie die "zulassungspflichtige Kategorie" unterteilt.