DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Abschnitt 11.4 - 11.4 Instabiles und unbekanntes Gelände

Unabhängig von den oben angeführten Geländetypen gibt es weitere Bereiche mit hohem Gefährdungspotenzial. Beispiele sind:

  • Ehemalige innerdeutsche Grenze (Minengefahr)

  • Aktives und ehemaliges Militärgelände

  • Bergbau/Tiefbau/Tagebau/Kavernen

  • Lagerstätten mit Munition

  • Firmengelände

  • Karstgebiete

In Bereichen mit unklarer Gefährdungslage ist eine Informationsbeschaffung bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer, dem Betreiber oder der Bergbehörde unumgänglich. Hier ist es besonders wichtig, individuelle Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.

Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • DGUV Information 212-139 "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen"