Abschnitt 4.5 - 4.5 Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungen
Bei Arbeiten zur Wäsche von Schienenfahrzeugen in der Nähe von Oberleitungen oder bei seitlicher Stromschiene müssen die Beschäftigten speziell über Gefährdungen aus dem elektrischen Bahnbetrieb unterwiesen werden. Zu den Unterweisungsinhalten gehört insbesondere:
Das sicherheitsgerechte Verhalten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen
Welche Arbeitsverfahren in Gleisen mit Oberleitungen und Stromschienen zulässig sind
Welche Anlagenteile unter Spannung stehen oder stehen können
Mit welcher Nennspannung die Anlagen betrieben werden
Welche Maßnahmen beim Erkennen von offensichtlichen Schäden oder Unregelmäßigkeiten durchzuführen sind
Wie groß der einzuhaltende Schutzabstand ist
Die Unterweisung darf nur von Personen durchgeführt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die Gefahren durch Fahrleitungsanlagen kennen und beurteilen können. Elektrofachkräfte aus den Bereichen Oberleitungsanlagen und Stromschienenanlagen erfüllen diese Anforderungen.
Für weitere Informationen siehe
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