DGUV Information 208-054 - Fahrzeugwäsche

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungen

Bei Arbeiten zur Wäsche von Schienenfahrzeugen in der Nähe von Oberleitungen oder bei seitlicher Stromschiene müssen die Beschäftigten speziell über Gefährdungen aus dem elektrischen Bahnbetrieb unterwiesen werden. Zu den Unterweisungsinhalten gehört insbesondere:

  • Das sicherheitsgerechte Verhalten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen

  • Welche Arbeitsverfahren in Gleisen mit Oberleitungen und Stromschienen zulässig sind

  • Welche Anlagenteile unter Spannung stehen oder stehen können

  • Mit welcher Nennspannung die Anlagen betrieben werden

  • Welche Maßnahmen beim Erkennen von offensichtlichen Schäden oder Unregelmäßigkeiten durchzuführen sind

  • Wie groß der einzuhaltende Schutzabstand ist

Die Unterweisung darf nur von Personen durchgeführt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die Gefahren durch Fahrleitungsanlagen kennen und beurteilen können. Elektrofachkräfte aus den Bereichen Oberleitungsanlagen und Stromschienenanlagen erfüllen diese Anforderungen.

Für weitere Informationen siehe
  • DGUV Vorschrift 73 "Schienenbahnen"

  • VBG Fachinformation "Reinigen von Eisenbahnfahrzeugen zur Personenbeförderung", Herausgeber: Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).