Abschnitt 2.4 - 2.4 Technische Anforderungen
ID | Attribut | Anforderung | Prüfung/Nachweis anhand: |
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2.4.1 | Muss | KMS als vom Fahrzeug unabhängiges System: Das KMS darf zu Betriebsfunktionen und -einrichtungen (bspw. IT-/ Informationssystem, Navigationssystem, KMS für Rückwärtsfahrt etc.) des Fahrzeugs keine Abhängigkeiten aufweisen, durch die die Funktion des KMS beeinträchtigt bzw. gestört würde. Das KMS darf Funktionen des Fahrzeugs und dessen Nutzung/Bedienung nicht beeinträchtigen. | Pflichtenheft, Montageanleitung, Abnahmeprotokoll |
2.4.2 | Muss | Reaktionszeit (max. Zeitverzug der Bilddarstellung): Die Zeit (in Summe) zwischen der Aufnahme beider Kamerabilder und deren Anzeige auf dem Monitor muss den maximalen Wert von 200 ms einhalten. | Pflichtenheft, Baumuster |
2.4.3 | Muss | Aktivierungsdauer: Die Zeit (in Summe) zwischen dem Aktivierungssignal aus der Hubladebühnensteuerung und der vollständigen Funktionsaufnahme des KMS darf 2 s nicht überschreiten. | Pflichtenheft, Baumuster |
2.4.4 | Soll | Kamera-Bildwinkel (-Öffnungswinkel): Der horizontale Kamera-Bildwinkel muss zur Erfüllung der Anforderungen gemäß 2.3.8-10 ausreichend sein und soll für die obere Kamera mindestens 100° und maximal 115° und für die untere Kamera mindestens 135°1 und maximal 180° betragen. Der vertikale Kamera-Bildwinkel muss zur Erfüllung der Anforderungen gemäß 2.3.8-10 ausreichend sein und soll ca. 90° betragen.
| Pflichtenheft, Techn. Dokumente, Montageanleitung |
2.4.5 | Muss | Die Bilddarstellung muss ausreichend verzerrungsfrei (in Bezug auf geometrische Verzeichnungen) und frei von örtlicher Instabilität sein. Die Grenze für räumliche Instabilität beträgt 0,0002*850 mm=0,17 mm. Ein Nachweis mittels objektiver/messbarer Kenngrößen ist nicht erforderlich. | Pflichtenheft, Techn. Dokumente, Baumuster |
2.4.6 | Muss | Das am Monitor dargestellte Bild muss frei von Flimmern (zeitliche Instabilität) sein. Anm.: i. d. R. ist eine Bildwiederholrate ≥ 24 fps Merkmal für zeitliche Bildstabilität. | Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.4.7 | Muss | Für das KMS ist ein Farbmonitor mit einer Bildschirmdiagonalen von mindestens 7 Zoll (17,8 cm) zu verwenden. | Pflichtenheft |
2.4.8 | Muss | Auflösung Monitor: mind. 800 x 480 Pixel (XGA, WVGA) | Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.4.9 | Muss | Helligkeit Monitor: mind. 400 (bevorzugt 500) cd/m2 | Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.4.10 | Muss | Kontrastverhältnis Monitor1: mind. 400:1 (bevorzugt 600:1)
| Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.4.11 | Soll | Die mittlere Leuchtdichte des Monitors soll sich selbsttätig den Lichtbedingungen anpassen (selbsttätiger Helligkeitsausgleich) oder am Monitor mittels einfach zu bedienender Tag-/Nacht-Einstellung veränderbar sein. | Pflichtenheft, Baumuster |
2.4.12 | Muss | Spiegelungen bzw. Blendung am Monitor müssen konstruktiv verhindert bzw. minimiert werden (z. B. durch entspiegelte Bildschirm-Oberfläche, Sonnen-/Reflexionsfilter, Blenden, dreiseitiger Blendschutzrahmen) | Pflichtenheft, Techn. Dokumente, Baumuster |
2.4.13 | Muss | Die Bildqualität des Monitors muss (subjektiv bewertet) im Beobachtungsbereich/Blickwinkel ± 45° horizontal und ± 30° vertikal gleichbleibend sein. Anmerkung: Werte entstammen [10] | Pflichtenheft, Baumuster |
2.4.14 | Muss | Auflösung Kamera: mind. 640×480 Pixel (NTSC, VGA) - höhere Auflösungen (bspw. 720×480/720×576 Pixel) bevorzugt | Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
2.4.15 | Soll | Linienförmige Schlieren (en: smare) und Schleierbildung (en: blooming) durch direkte Licht-/Sonnenlichtbeeinflussung der Kamera sollen auf kleine Areale (< 10 %) der Monitorfläche begrenzt bleiben. | Optionaler Nachweis anhand Baumuster z. B. mit [6] Annex 11, 1.1 und mit 6.2.2.2.1 |