Abschnitt 5.1 - 5.1 Dokumentation
Zum sicheren Umgang mit IP müssen folgende Dokumentationen im Betrieb vorhanden sein:
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung,
Dokumentation der regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Betriebsanweisung, die die Unternehmerin bzw. der Unternehmer auf Grundlage der Betriebsanleitung des Herstellers erstellt,
Nachweise über die regelmäßige Prüfung der IP.
Darüber hinaus ist das Vorhalten folgender Dokumente sinnvoll:
Nachweis über die ausdrückliche Bestellung sicherer und regelkonformer Arbeitsmittel, z. B. durch Lastenheft (siehe hierzu Kapitel 5.3),
Dokumentation zur Sicht- und Funktionskontrolle (Inaugenscheinnahme) der IP vor Arbeitsbeginn,
Dokumentation zu Stichprobenkontrollen der Arbeit und der Arbeitsmittel durch verantwortliche Personen,
Dokumentation zu Auswahl und Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung,
Dokumentation von Meldungen an Hersteller bzgl. gefährlicher Produktmängel.