DGUV Information 207-027 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Pflegebereiche

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Abschnitt 2 - 2 Intensiveinheiten 28), 29), 30)

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Vorbemerkung

In Intensiveinheiten sollen drohende oder eingetretene Störungen lebenswichtiger Funktionen unverzüglich erkannt, verhindert oder behandelt werden. Diese Maßnahmen können nur auf Spezialeinheiten im Krankenhaus optimal durchgeführt werden. Intensiveinheiten sind speziell personell besetzte und räumlich sowie technisch und apparativ ausgestattete Einheiten, in denen die Versorgung der kritisch kranken Patientinnen und Patienten gewährleistet wird.

In größeren Krankenhäusern werden Intensiveinheiten entsprechend den Aufgaben Überwachung (Intensivüberwachung/Intermediate Car Station (IMC), Stroke Unit, Chest pain unit, Coronary care unit) und Behandlung (Intensivbehandlung/Intensivtherapiestation (ITS)) oder nach den Fachbereichen (Chirurgie, Innere Medizin) getrennt errichtet. Vorwiegend in Großkliniken finden sich darüber hinaus eigene Isoliereinheiten für infektiöse oder besonders Infekt gefährdete Patientinnen und Patienten sowie spezielle Intensiveinheiten für z. B. Verbrennungsfälle, Querschnittslähmungen, psychische Störungen.

Da das Risiko von Hospitalinfektionen für Intensivpatienten und -patientinnen besonders hoch ist, sind im Vergleich zur Normalpflege hier zusätzliche Hygienemaßnahmen angezeigt. Dazu gehört insbesondere eine baulich-funktionelle Gliederung von Intensivtherapieabteilungen, die Keimverschleppungen (z. B. durch kontaminierte Gegenstände) zur zu behandelnden Person hin möglichst vermeidet. Die Idealkonzeption würde eine Trennung der Wege für die Versorgung des Behandelten und für die Entsorgung des gebrauchten Gerätes und Materials einschließlich Ausscheidungen anstreben.

Gefährdungen der Beschäftigten können auftreten durch:

  • Hautbelastungen

  • Infektionen

  • Muskel-Skelett-Belastungen

  • Psychischen Belastungen

  • Stolperstellen, glatte Fußböden

  • Raumklima

  • Umgang mit Gefahrstoffen

  • Lärm

  • räumliche Enge

  • unübersichtliche Räume und Flure

Zugehörige Bereiche und Funktionen:

  1. 1.

    Patientenzimmer

  2. 2.

    Diensträume, inkl. Personalaufenthaltsraum

  3. 3.

    Untersuchungsraum

  4. 4.

    Pflegearbeitsraum rein

  5. 5.

    Pflegearbeitsraum unrein

  6. 6.

    Lagerräume

  7. 7.

    Verteiler-, Stations- oder Teeküche

  8. 8.

    Personalumkleiden mit Toiletten

  9. 9.

    Patienten- und Besucheraufenthaltsbereiche

  10. 10.

    Raum für Bettenaufbereitung

  11. 11.

    Sonstige Räume

ccc_3660_02.jpgHinweise zur Gestaltung

Intensiveinheiten benötigen unabhängig von ihrer Größe eine funktionsgerechte räumliche Mindestausstattung. Auf Grund der hohen medizinischen, gerätetechnischen und personellen Anforderungen ist der räumliche Bedarf wesentlich größer als der für allgemeine Pflegeeinheiten.

Für Intensiveinheiten sollten mindestens 8 bis 16 Behandlungsplätze geplant werden. In größeren Intensiveinheiten mit mehr als 16 Behandlungsplätzen sollten Untereinheiten geschaffen werden. Intensiveinheiten für Schwerbrandverletzte sollten mindestens vier Behandlungsplätze vorhalten. In Neonatologische Intensivtherapiestationen von Perinatalzentren sollten mindestens 4 bis 6 Behandlungsplätze vorhanden sein.

Intensiveinheiten sollen sich in der Nähe und auf der gleichen Ebene derjenigen Behandlungseinheiten befinden, aus deren Bereich die betreffenden Patientinnen und Patienten vorwiegend kommen, z. B. OP-Einheit, Aufwachraum, Notaufnahme, Koronarangiographie, Radiologie, Intermediate Care Station. Intensiveinheiten in Perinatalzentren sollen auch in der Nähe zum Entbindungsbereich liegen.

Die Transportwege für die zu Behandelnden sollen getrennt von den Besucherwegen sowie den Versorgungswegen geführt werden. Der Zugang zur Intensiveinheiten ist als Schleuse zu gestalten. Die Patientenschleuse sollte getrennt von der Personal- und Besucherschleuse angeordnet sein.

Transportanlagen, wie Aufzüge und AWT-Anlagen (automatische Warentransportanlagen), dürfen nur von außerhalb der Intensiveinheit oder vom Schleusenbereich aus zugänglich sein. Falls eine räumliche Trennung solcher Anlagen von der Intensiveinheit nicht möglich ist, ist dafür zu sorgen, dass kein gefahrbringender Luftaustausch entsteht (z. B. durch Luftschleusen).

Decken, Wandflächen und Fußböden müssen glatt, fugendicht, abwaschbar und mit zugelassenen Desinfektionsmitteln und -verfahren desinfizierbar sein. Die Wandflächen müssen stoßfest, Fußböden außerdem flüssigkeitsdicht sein und mit einer Hohlkehle ohne Absatz in die Wand übergehen. Textile Bodenbeläge dürfen nicht verwendet werden. Fenster sind zum Schutz der Patienten und Patientinnen so auszustatten, dass sie nur durch das Personal geöffnet werden können.

Leitungen sind so weit wie möglich fest zu installieren und unter Putz zu legen oder in geschlossenen Kanälen zu führen, deren Außenfläche nass desinfiziert werden kann. Horizontal verlaufende geschlossene Kanäle sind, sofern sie nicht in Armgreifhöhe der Reinigung zugänglich sind, unmittelbar unter der Decke zu führen. Heizkörper und Luftdurchlässe müssen leicht zu reinigen und nass zu desinfizieren sein. Hohlräume über einer Unterdecke sind gegenüber dem zugehörigen Raum und gegenüber Nachbarräumen dicht auszuführen und möglichst unter leichtem Unterdruck zu halten. Hohlwände sind gegenüber den zugehörigen Räumen allseitig möglichst dicht auszubilden. Das gilt insbesondere für die Durchführung von Installationen.

Sofern Raumlufttechnische (RLT) Anlagen aus infektionsprophylaktischen Gründen oder aus klimaphysiologischen Gründen erforderlich sind, müssen diese nach DIN 1946-4: 2018-06, "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens" ausgeführt werden.

In Intensiveinheiten muss der Geräuschpegel so gering wie technisch möglich gehalten werden. Der Beurteilungspegel von störenden Geräuschen sollte 45 dB tagsüber, 40 dB abends und 20 dB nachts nicht überschreiten. Hierzu sind schalldämmende Maßnahmen insbesondere an Decken und Wände einzuplanen.

1. Patientenzimmer

Die Patientenzimmer sollen vorzugsweise als Einbettzimmer und Zweibettzimmer geplant werden. Auf neonatologischen Intensivstationen können auch Zimmer mit mehr als 2 Betten (Inkubatoren) betrieben werden. Zur Isolierung von Patientinnen und Patienten mit speziellen Infektionskrankheiten sind Zimmer mit Vorraum einzuplanen. Die Vorräume der Patientenzimmer dienen als Kontakt- und Luftschleusen. Es sollte zumindest ein Isolierzimmer mit Vorraum pro 6 Betten vorhanden sein.

In den Zimmern ist die notwendige Bewegungsfreiheit sicherzustellen. Gegebenfalls sollen im Zimmer Patienten von einem Bett in ein anderes transferiert werden können. Der Zugang zum Bett muss von allen Seiten, der Zugang mit medizinischen Geräten und Hilfmitteln vom Fußende und den Längsseiten möglich sein. Einzelzimmer sollen über eine Nutzfläche von 18 - 25 m2, Zwei-Bettzimmer einer Intensivtherapiestation über eine Nutzfläche von 34 - 40 m2 und Zwei-Bettzimmer einer IMC-Station über eine Nutzfläche von 26 - 29 m2 verfügen.

Vorräume sollen mindestens 5 - 10 m2 Nutzfläche haben. Vorräume können auch in eine reine und eine unreine Seite aufgeteilt werden.

Die Tür zum Patientenzimmer sollte als Schiebetür mit einer lichten Breite von mindestens 140 cm und einem Durchblickfenster mit innen liegender Jalousie (zwischen den Scheiben) und Bedienung vom Gangbereich ausgestattet sein. Eine Sichtverbindung zu den Patienten und Patientinnen sollte zwischen den Patientenzimmern und vom Gangbereich aus möglich sein. Die Durchblickfenster sollten mit einer innen liegenden Jalousie ausgestattet sein. Eine Sichttrennung in Zweibettzimmer zwischen den Patientinnen und Patienten sollte durch Vorhangsysteme erfolgen, welche an speziellen Rohr/Schienensystemen geführt werden.

Die Wände der Patientenzimmer sollte eine desinfektionsmittelbeständige Oberfläche mit schallabsorbierenden Eigenschaften erhalten. Revisionierbare Decken mit Integration der Klimaanlagen, Ein- und Auslässen (mit Filtergehäuse) sowie der direkten dimmbaren (oder in Stufen schaltbaren) Beleuchtung (max. 1000 Lux!) sollten schallabsorbierende Eigenschaften aufweisen. Bei möglicher Sonneneinstrahlung sollten in den Behandlungszimmern Kühldecken integriert werden. Der Trittschallschutz ist zu beachten.

Die Medienversorgung kann über Wandkanalsysteme oder Deckenversorgungseinheiten realisiert werden. Für die Geräte- und Armaturenaufnahme sind genügend Normschienen mit Geräteträgern zu planen. Die Gasversorgung (Sauerstoff, Druckluft, Vakuum, Narkosegasabsaugung) und die Versorgung mit Elektroenergie müssen den geltenden Standards und Normen entsprechen.

Pro Behandlungsplatz sollen

  • 3 - 4 x Sauerstoff med. 5 bar

  • 3 - 4 x Druckluft med. 5 bar

  • 3 - 4 x Vakuum

  • 1 x Narkosegasableitung bei Bedarf

  • 12 x 230 V Wechselstrom "SV"

  • 4 x 230 V Wechselstrom "USV"

  • 16 x Potentialausgleichsanschluss

  • 4 x Datenanschlüsse

  • 1 x Schwesternruf

  • 1 x Telefon

  • 1 x Antenne

vorgehalten werden.

Die Zuführung von Sauerstoff und Druckluft sollte mit je zwei Einspeisungen aus getrennten Kreisen erfolgen.

Pro Zimmer ist ein Elektro-Anschluss für ein mobiles Röntgengerät zu installieren.

Es sollten bettseitige mobile Arbeitsplatzleuchten für jeden Platz und zusätzlich eine dimmbare indirekte Beleuchtung an der Wand oder in die Medienschiene integriert vorgesehen werden.

Die Bedienelemente für die Raumbeleuchtung und für die Klimatisierung der einzelnen Räume sollten unmittelbar an der Tür mittels eines Tableau erfolgen.

Die Klimatisierung der Patientenzimmer sollte separat für die verschiedenen Zimmer einstellbar und abhängig vom Krankheitsbild der zu Behandelnden mit Über-und Unterdruckmöglichkeit geplant werden. Für Hochrisikopatienten und -patientinnen sind Laminar Airflow bzw. Überdruck-Isolierung einzuplanen.

Jedes Patientenzimmer sollte eine Arbeitstischanlage mit einem integrierten Hygiene-Spülbecken (ohne Überlauf, ausreichende Größe) sowie Abfallbehältnissen ausgerüstet sein. Die Armaturen müssen berührungsfrei öffnen und schließen. Eine Trennwand zwischen Becken und Arbeitstischanlage als Spritzschutz sollte eingeplant werden. Oberschränke sind so anzuordnen, dass die Durchblickfenster ihre Funktion behalten.

Desinfektionsmittelspender in oder vor jedem Patientenzimmer müssen gut zugänglich sein.

In den Patientenzimmern müssen als Hilfsmittel für den rückengerechten Patiententransfer ggf. Liftersysteme eingesetzt werden können. Es sollen vorzugsweise Liftersysteme mit Deckenschienen eingeplant werden.

2. Diensträume, inkl. Personalaufenthaltsraum

Eine Überwachungszentrale bzw. ein Pflegestützpunkt muss in zentraler Lage der Patienteneinheit mit einer guten Einsehbarkeit zu den Patientinnen und Patienten und zum direkten Flurbereich eingerichtet werden. Für die Zentrale bzw. den Stützpunkt ist eine Fläche von mind. 16 - 20 m2 einzuplanen. Die Arbeitsplätze sind entsprechend den für Bildschirmarbeitsplätze geltenden ergonomischen Richtlinien zu planen und einzurichten. Insbesondere sind genügend Stellfläche und Stauräume für elektronische Zentraleinheiten, Bildschirmgeräte und Dokumentationsdrucker zu berücksichtigen. Unter Umständen sind separate Bürotische notwendig. Die Beleuchtung muss sowohl den Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätzen als auch an Befundungsarbeitsplätze entsprechen und hierfür einstellbar sein.

Für die an dieser zentralen Stelle einlaufenden Alarm-, Kommunikations- und Transportsysteme (Telefon, Rohrpost, Gegensprechanlagen, Patienten-, Schwesternruf, Fax, Kopierer etc.) muss zusätzlicher Platzbedarf berücksichtigt werden.

Wenn darüber hinaus für Ärzte und Pflegepersonal Diensträume in der Intensiveinheit benötigt werden, sollte für jeden Raum eine Nutzfläche von 12 - 14 m2 eingeplant werden.

Siehe hierzu auch Kapitel 2 und 13 DGUV Information 207-017 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Anforderungen an Funktionsbereiche"

Für das Personal sind Aufenthaltsmöglichkeiten (z. B. ein Personalaufenthaltsraum) vorzusehen, die Einrichtungen für die Aufbewahrung von Lebensmitteln und die Zubereitung von Getränken aufweisen. Für jeden der gleichzeitig anwesenden Benutzer sind Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Tische vorzusehen. Für einen Personalaufenthaltsbereich soll daher eine Nutzfläche von 10 - 12 m2 eingeplant werden.

3. Untersuchungsraum

(Behandlungs- oder Eingriffsraum, Erstversorgung)

Abhängig von der Versorgungsstruktur des Hauses sollte eine Intensiveinheit über einen Behandlungsraum verfügen, welcher in den wesentlichen Standards einem Patientenzimmer (Medien, Klima, Hygiene) entspricht. Für die Grundfläche sind 20 - 25 m2 einzuplanen. Sofern eine Tageslicht-Belichtung über Fenster eingerichtet ist muß eine Verdunklung der Fenster möglich sein.

Neben Arbeitstisch- und Schrankanlage ist mindestens ein Handwaschplatz notwendig.

Für eine ausreichende Beleuchtungsmöglichkeit des Bereichs, in dem Eingriffe oder Untersuchungen durchgeführt werden, ist Sorge zu tragen.

Siehe hierzu auch Kapitel 7 der DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes".

In Intensiveinheiten für Schwerbrandverletzte wird ein Schockraum für die Erstversorgung der Patientinnen und Patienten benötigt. Sie werden hier vom Rettungsdienst übergeben und für die weitere Behandlung vorbereitet. Der Schockraum sollte eine Nutzungsfläche von 45 m2 haben. Im Schockraum muss eine erhöhte Raumtemperatur bis zu 42 °C eingestellt werden. Durch Geräte und Menschen erzeugte Wärmelasten sind abzuführen.

4. Pflegearbeitsraum - rein

Die Lagerflächen/-räume für Verbrauchsmaterial, Medikamente, Blut und Blutprodukte sowie Pflegematerialien sollten in unmittelbarer Nähe der Patientenzimmer und des Stützpunktes angeordnet sein. Die Nutzfläche sollte mindestens 10 - 12 m2 betragen. Je nach Profil der Station und den Belieferungszyklen sind mehrere reine Pflegearbeitsräume oder ein Raum mit größerer Grundfläche notwendig.

In den Räumen müssen ausreichend Arbeitstische und -flächen für die Medikamentenbereitstellung, zur Vorbereitung von Injektionen, Infusionen und Therapie-Sets sowie zur Lagerung von Einmalartikeln und Medikamenten vorgesehen werden. Es ist an ausreichenden Platz für Kühlschränke, Verwahrmöglichkeiten für Betäubungsmittel und ggf. Automaten zur Bedside-Labordiagnostik zu denken. Schrankanlagen sollten mit geeigneten Modulen bestückbar sein. Apothekenausziehschränke bieten z. B. eine gute Ausnutzung des Platzes und eine gute Übersicht. Aus hygienischer Sicht ist dringend zu empfehlen, die Abdeckung der Schrankanlagen mit Schrägen zu versehen um Staubauflagerung etc. zu vermeiden.

Für die benötigten Geräte sind entsprechende Elektro- und Datenanschlüsse vorzusehen.

Wird ein Handwaschbecken eingerichtet, muss es von den reinen Arbeitsflächen, z. B. zur Vorbereitung von Injektionen und Infusionen, wegen möglicher Aerosol- und Tropfenbildung räumlich entfernt sein bzw. einen Spritzschutz besitzen.

Die Arbeitsflächen müssen ausreichend beleuchtet sein.

Siehe hierzu auch Kapitel 7 DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes."

5. Pflegearbeitsraum - unrein

Unreine Arbeitsräume müssen in unmittelbarer Nähe der Patientenzimmer angeordnet werden, welche über keine eigene Fäkalentsorgung in der Schleuse verfügen. Die Installation eines leistungsfähigen Steckbeckenspülautomaten sowie eines Fäkalausgusses und geeignete Aufnahmesysteme für gereinigte Steckbecken und Urinflaschen müssen ebenso wie Abfallsammelsysteme und ein Hygienewaschbecken als Grundausstattung eingeplant werden. Der unreine Arbeitsraum sollte daher über eine Nutzfläche von 10 - 12 m2 verfügen. Ggf. sind mehrere unreine Pflegearbeitsräume notwendig.

Es müssen Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Schutzkleidung vorhanden sein. Die Armaturen des Ausguss- und Handwaschbeckens sollen ohne Handkontakt bedient werden können.

6. Lagerräume

Es müssen ausreichend große, gut beleuchtete Vorrats- und Lagerräume vorhanden sein. Die Grundfläche sollte mindesten 18 - 24 m2 betragen. Die Einrichtung muss eine staubgeschützte Lagerung (z. B. in Schränken) ermöglichen. Vorrats und Lagerräume sollten in räumlicher Nähe zum reinen Arbeitsraum geplant werden.

Abhängig von der Geräteausstattung sind 1 - 2 Lagerräume für Geräte notwendig. Für die Grundfläche sollte 18 - 20 m2 eingeplant werden. Die Räume sind mit Schränken und Regalen auszustatten. Arbeitstische mit ausreichenden Arbeitsflächen zur Bereitstellung von Geräten und den Geräteservice sind notwendig.

In jedem Geräteraum sollten Anschlüsse für Medien wie folgend vorgehalten werden:

  • 1 - 2 x Sauerstoff med. 5 bar

  • 1 - 2 x Druckluft med. 5 bar

  • unter Umständen 1 x Vakuum

  • 6 x 230 V Wechselstrom

  • 3 x Datenanschluss

  • 1 x Telefon

Ggf. sind Elektroanschlüssen in angemessener Anzahl in unmittelbarer Nähe zu den Aufstell- und Serviceplätzen von Geräten vorzusehen. In kleineren Häusern ist eine Kombination von Gerätelager und reinem Geräteaufbereitungsbereich denkbar.

Für Kleidung und andere Gegenstände der Patientinnen und Patienten sind Lagermöglichkeiten bzw. Schließfächer in ausreichender Zahl zu schaffen. Empfehlenswert ist ein eigener Raum bzw. eine Nische.

Müssen Betten auf der Intensivtherapiestation zwischengelagert werden, sind Abstellplätze für die Betten einzurichten. Die Abstellplätze können in eigenen Räumen oder in Nischen abseits der Verkehrswege eingeplant werden.

In Intensiveinheiten für Schwerbrandverletzte sind ggf. weitere Lagerräume oder -flächen für die Aufbewahrung von Schaumstoffmatratzen notwendig. Es sollte hierfür zusätzliche Nutzflächen eingeplant werden.

7. Verteiler-, Stations- oder Teeküche

Die Stationsküche ist im Versorgungsweg sinnvoll anzuordnen. Entsprechend dem Küchenkonzept der Klinik sind Regenerier- und Kühlsysteme sowie die Geschirraufbereitung zu realisieren. Insbesondere für das Abstellen von Essenwagen wird empfohlen, eine Fläche von 10 - 12 m2 vorzusehen.

Siehe auch Kapitel 6.4 Küchen

8. Personalumkleiden mit Toiletten

Der Zugang des Stationspersonals sollte über eine separate Schleuse erfolgen. Hier sind zwei Toiletteneinheiten sowie zwei Handwaschplätze mit Desinfektionsmittelspendern im direkten Zugang zu installieren. Für den evtl. notwendigen Wechsel von Bereichskleidung ist eine Bevorratungsmöglichkeit vorzusehen. Der Zugang sollte über Transponder- oder Code-Schlösser erfolgen.

Für den Bereich sollen 10 - 16 m2 Nutzfläche eingeplant werden. Für jede bei Schichtwechsel anwesende Person sollten zusätzlich 0,4 m2 Nutzfläche vorhanden sein.

9. Patienten- und Besucheraufenthaltsbereiche

Vor der Intensiveinheit sollte, der Größe der Intensiveinheit entsprechend, ein Besucherwartebereich vorhanden sein. Eine Wechselsprechanlage zu einem permanent besetzten Platz innerhalb der Station (z. B. Pflegestützpunkt) ist sinnvoll. Auch an Getränkeautomaten, Wertfächer für Mäntel und Taschen etc. sollte gedacht werden.

Wird eine Besucherschleuse eingerichtet, sollte sie als eigene Schleuse mit Schränken mit verschließbaren Fächern und Handwaschplätzen sowie Desinfektionsmittelspendern ausgeführt werden.

Ggf. müssen in diesen Bereichen auch Toiletten für die Besucherinnen und Besucher eingeplant werden.

10. Raum für Bettenaufbereitung

Steht keine zentrale Bettenaufbereitung zur Verfügung, sind auf der Station ausreichend große Räume für die Aufbereitung der Betten vorzusehen. In den Räumen müssen in der Regel auch Bettbezüge und Reinigungsmittel gelagert werden können.

Für den Bereich der Bettenaufbereitung sollten 10 - 14 m2 eingeplant werden.

11. sonstige Räume

Laboratoriumsplatz

Verfügt das Klinikum über kein Zentrallabor mit 24-stündiger Besetzung, ist ein Cito-Labor (Labor für Schnelldiagnostik) im Stationsbereich vorzuhalten. Für den Arbeitsplatz bzw. den Laborraum sind 6 - 8 m2 einzuplanen.

Raum für Geräteaufbereitung mit reiner und unreiner Seite

Steht keine zentrale Geräteaufbereitung zur Verfügung, sind auf der Station ausreichend große Räume für die Aufbereitung der Geräte vorzusehen. In den Räumen ist eine Trennung von reiner und unreiner Seite vorzusehen. Für die unreine Seite der Geräteaufbereitung wird eine Nutzfläche von 12 - 14 m2, für die reine Seite eine Nutzfläche von 18 - 20 m2 empfohlen.

In den Räumen müssen in der Regel auch die Reinigungsmittel gelagert werden können.

Putzmittelraum

Im Putzmittelraum muss ausreichend Platz für die Lagerung der erforderlichen Desinfektions- und Reinigungsgeräte bzw. die Desinfektions- und Reinigungsmittel vorhanden sein. Er ist mit einem Ausgussbecken auszustatten. Die Möglichkeiten zur Händereinigung und -desinfektion müssen vorhanden sein. Für den Putzmittelraum ist eine Fläche von mind. 6 m2 einzuplanen.

Patienten-Übergaberaum

Für die Patientenübergabe sollte ein Bereich von 8 - 10 m2 eingeplant werden. Es kann ggf. ein Flurabschnitt oder der Behandlungsraum genutzt werden.

Versorgungsbereich, Entsorgungsbereich

Für die Versorgung mit Speisen, Verbrauchsmaterialien, Medikamenten etc. sollte ein Bereich von 8 - 10 m2 eingeplant werden. Ggf. kann für die Versorgung und die Patientenübergabe ein gemeinsamer Bereich genutzt werden.

Für die Entsorgung ist ein eigener Weg über einen Entsorgungsraum zu schaffen. Der Entsorgungsraum sollte über eine Grundfläche von 6 - 8 m2 verfügen.

Der Ver- und Entsorgungsbereich ist ggf. als Einraum-Schleusen einzurichten.

Besprechungsraum

Wenn Besprechungen zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und Angehörigen nicht in den Arztdiensträumen möglich sind, müssen zusätzliche Besprechungsräume eingeplant werden. Ein Besprechungsraum sollte über eine Nutzfläche von 10 - 12 m2 verfügen.

Patientenbad/Patiententoilette

Die Patientenzimmer der Intensiveinheiten werden in der Regel ohne Naßzellen geplant. Abhängig von der Art der behandelten Patientinnen und Patienten kann es sinnvoll sein, einen Raum mit Bade- oder Duschmöglichkeit und einer Patiententoilette einzuplanen.

In Intensiveinheiten für Schwerbrandverletzte wird das Patientenbad unter Umständen als zusätzlicher Behandlungs- und Verbandsraum verwendet. Es sollte daher ähnlich ausgestattet werden wie ein Schockraum für die Erstversorgung.

Raum für Verstorbene

Können Verstorbene nicht bis zur Übergabe an einen Bestatter in Einzelzimmern verbleiben, müssen zusätzliche Räume eingeplant werden. Der Raum für Verstorbene sollte über eine Grundfläche von 12 - 16 m2 verfügen.