DGUV Information 207-027 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Pflegebereiche

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Forensische Psychiatrie

Die Forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Behandlung, der Begutachtung und mit der Unterbringung von psychisch kranken Straftätern befasst. Die Unterbringung der Straftäter wurde von Vollstreckungskammern der Strafgerichte angeordnet, weshalb die zuständigen Ministerien auch auf die bauliche Gestaltung Einfluss nehmen, daher handelt es sich hierbei meist um eigenständige Gebäude oder Einrichtungen. Ansonsten gelten hier die gleichen Anforderungen wie für geschlossene Psychiatriestationen (siehe unter 3.2). In den forensischen Stationen sind eine Zugangsschleuse, wenn möglich mit Metalldetektoren ausgestattet, und abschließbare Ablagemöglichkeiten für Garderobe und Gepäckstücke unabdingbar.

Zusätzliche Bereiche und Funktionen:

Außensicherung

Die Außensicherung der Forensischen Psychiatrie (Perimeterschutz) erfolgt gemäß den Vorgaben der zuständigen Ministerien. Diese können sich zum Beispiel auf Angaben zur Höhe und Beschaffenheit der Außenmauer/Zaun beziehen, um ein Übersteigen und Überwerfen von Gegenständen zu verhindern.

Pfortenanlage

Die Pfortenanlage ist der einzige Zugang zu der Klinik. Sie ist meistens mit der Gebäudeleittechnik kombiniert und rund um die Uhr besetzt. Sie fungiert beim Betreten oder Verlassen des Gebäudes als erste Sicherheitsschleuse:

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Bild 10:
Beispiel Übersichtsplan einer Forensischen Psychiatrie

Erst nachdem die erste Tür geschlossen ist und nach der Kontrolle der eintretenden Person öffnet das Pfortenpersonal die zweite Schleusentür. Auch das Verlassen der Einrichtung ist nur möglich, wenn der Ausgang durch das Pfortenpersonal freigegeben wird.

Alle Personen, die die Klinik betreten oder verlassen, müssen diese Kontrollstelle passieren. Hier befindet sich auch die nach dem gleichen Schleusenprinzip gesicherte Zufahrt für Lieferfahrzeuge und Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeuge.

Bezüglich der Beleuchtung dieser Leitwarten wird auf Kapitel 7 der DGUV Information 207-016, "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", verwiesen. Weitere Angaben, beispielsweise zur Monitorbeobachtung, finden sich im Kapitel 13 der DGUV-Information 207-017, "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes, Anforderungen an Funktionsbereiche".

Arbeitstherapieräume

Diese Therapie dient den gleichen Zwecken wie in der Psychiatrie, hier allerdings teilweise noch erweitert um Ausbildungsmöglichkeiten zur Unterstützung der Resozialisierung. Die gebotenen Maßnahmen bezüglich des Arbeitsschutzes finden sich unter 3.2 Geschlossene psychiatrische Stationen. In der Forensik ist die Mitnahme von Werkzeugen und Materialien, die als Waffen benutzt werden könnten, aus diesen Bereichen unbedingt zu unterbinden. Hierfür ist ein Metalldetektor am Ausgang zu empfehlen. Es ist darauf zu achten, dass diese Bereiche vom Arbeitsplatz der Betreuer aus gut zu überblicken sind. In Bereichen, in denen nach der Gefährdungsbeurteilung gefährliche Alleinarbeit möglich ist, müssen Alarmierungsmöglichkeiten entsprechend der DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)" eingeplant werden.

Bei dem Betrieb von Maschinen wird eine zentrale Abschaltung empfohlen.