DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Was für die Branche Schiffbau gilt

Branchentypische Besonderheiten

Die hoch qualifizierten Spezialisten und Spezialistinnen der maritimen Industrie sind auf Werften, im Sonderstahlbau, in Zulieferbetrieben, an Bord von Schiffen und auf Offshore-Baustellen tätig. Hierbei bergen die komplexen Aufgabenstellungen bei Herstellung und Reparatur von Schiffen sowie Offshore-Anlagen eine Vielzahl von Gefährdungen für die Beschäftigten. Eine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsbedingungen ("Gefährdungsbeurteilung") sowie die konsequente Umsetzung der hieraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen bilden die Basis für einen ganzheitlichen Ansatz zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Rückblickend haben sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten auf den deutschen Werften in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich verbessert. Dennoch sind viele Tätigkeiten im Schiffbau im Vergleich zur gesamten Metallbranche immer noch mit deutlich höheren Risiken verbunden. Insbesondere die - abhängig vom Baufortschritt eines Schiffes - stetig wechselnden Bedingungen und die Parallelität etlicher Fertigungsschritte erfordern eine sorgfältige Planung und Durchführung der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Darüber hinaus bedingt der oftmals hohe Fremdfirmenanteil innerhalb des Wertschöpfungsprozesses einen nicht unerheblichen Aufwand hinsichtlich der Koordinierung der Arbeiten. Um den hohen Anforderungen an die Planung der Arbeiten gerecht zu werden, ist es notwendig, eine weisungsbefugte Person für die Koordination (Koordinatorin/Koordinator) und Verantwortlichkeiten festzulegen. Hierauf wird im Kapitel "Koordination" gesondert eingegangen.

Branchentypisches Unfallgeschehen

Das Unfallgeschehen im Schiffbau ist entsprechend der quantitativen Anzahl der gemeldeten Unfälle und der Unfallschwere differenziert zu betrachten. Hieraus lässt sich die Notwendigkeit der abzuleitenden Schutzmaßnahmen besser beurteilen. Um abzuschätzen, wie schwer die Unfälle durch die jeweiligen Unfallursachen sind, wurde die Quote der Arbeitsunfälle, die eine Rente zufolge hatten, im Diagramm ebenfalls mit dargestellt.

Der Sturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere der Absturz in ungesicherte Bodenöffnungen, führt, wie im Diagramm zu sehen ist, in erhöhtem Maße zu schweren und schwersten Verletzungen!

Ein relativ hohes Unfallaufkommen wird durch Stolpern und Stürzen verursacht. Ein Grund für diese Unfälle sind häufig unsichere Verkehrswege: Schläuche und Leitungen sind zum Beispiel nicht ordnungsgemäß verlegt; Material ist unsachgemäß in Gängen gelagert.

Die Rubrik "Reißen, Brechen, Bersten, Rutschen, Zusammenbrechen" ist im Zusammenhang mit der Erstinbetriebnahme von Maschinen und Anlagen sowie der Erprobung von Komponenten und Systemen zu sehen. Ebenso finden hier Materialdefekte, beispielsweise durch Brüche von ablegereifen Anschlagmitteln, Berücksichtigung.

Die Unfallursache elektrische Störung ist nicht nur durch defekte Isolation von Gehäusen und Kabel gekennzeichnet, sondern auch durch falsche Auswahl der elektrischen Betriebsmittel oder unzureichende Isoliermaßnahmen in Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung, zum Beispiel den engen Räumen.

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Abb. 1
Branchentypisches Unfallgeschehen

Auch der Verlust der Kontrolle führt zu Unfällen: Die Ladung auf der Gabel des Flurförderzeugs kann verrutschen; die Last beim Krantransport kann pendeln.

Branchentypische Berufskrankheiten

Die Anzahl der jeweils angezeigten Berufskrankheiten spiegelt gesundheitliche Problembereiche der Branche eindeutig wider. Die Berufskrankheit "2301 Lärmschwerhörigkeit" ist die mit Abstand häufigste Erkrankung der Beschäftigten auf den Werften. Die trotz der Umsetzung von Lärmminderungsprogrammen weiterhin hohe Lärmgefährdung macht das konsequente Tragen von Gehörschutz in etlichen Fertigungsbereichen auf Werften notwendig. Die hohe Zahl der durch Asbest verursachten und im Diagramm zusammengeführten Berufskrankheiten 4103 bis 4105 ist ebenso bemerkenswert. Hierbei ist aber eine mittlere Latenzzeit von 38 Jahren zu berücksichtigen, das heißt, dass der Kontakt mit Asbest und der Ausbruch der Krankheit zeitversetzt stattfinden. Die Verwendung von Asbest ist in der EU bereits seit 1995 verboten. Dennoch finden sich noch heute asbesthaltige Materialien nicht nur auf älteren Reparaturschiffen sondern auch auf Neubauschiffen bestimmter Herstellernationen.

  • Transport großer und/oder schwerer Komponenten

  • Schweißarbeiten

  • Umgang mit Gefahrstoffen

  • Erstinbetriebnahme von Maschinen und Anlagen

  • Erprobung von Systemen

  • Lärm

Die vorgenannten und weitere Gefährdungen werden in den nachfolgenden Kapiteln detailliert behandelt. Aufgeführte Schutzmaßnahmen und branchenübliche Best-Practice-Beispiele sind geeignet, die Risiken für Ihre Beschäftigten zu minimieren.

Lärmarbeitsplätze

An vielen Arbeitsplätzen im Schiffbau sind die Beschäftigten Lärm ausgesetzt. Lärm ist ein unerwünschtes Geräusch, das zu einer Belästigung, Störwirkung, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, Beeinträchtigung der Gesundheit, besonderen Unfallgefahren oder Gesundheitsschäden bis hin zum Gehörverlust führen kann. Hierdurch kann sich eine bleibende Lärmschwerhörigkeit entwickeln, die häufigste anerkannte Berufskrankheit.

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Abb. 2
Branchentypische Berufskrankheiten

Branchentypische Gefährdungen

Auf Basis des dargestellten Unfallgeschehens sowie der angezeigten, berufsbedingten Erkrankungen ergeben sich im Werftbereich Gefährdungen insbesondere durch:

  • Hochgelegene Arbeitsplätze

  • Absturz durch Öffnungen

  • Stolpern und Stürzen

  • Arbeiten in engen Räumen

Lärm verursacht - abgesehen von hohen Spitzenschalldruckpegeln (Knalltrauma) - in der Regel keine akuten Schmerzen und ein Gehörschaden entwickelt sich so schleichend, dass man die fortschreitende Hörminderung oft selbst nicht merkt. Schon ein kurzer Aufenthalt von 5 Minuten ohne Gehörschutz in einem Lärmbereich mit 105 dB(A) genügt, um die zulässige Lärmdosis für einen ganzen Arbeitstag zu erreichen. Eine Verdoppelung der subjektiv empfundenen Lautstärke (+ 10 dB(A)) bedeutet schon eine 10-fache Gehörgefährdung.

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Abb. 3
Zulässige wöchentliche Schallbelastung bei Schallquellen im Schiffbau

Den Themen Schallminderung und PSA gegen Lärm sollten Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung daher besondere Aufmerksamkeit widmen. In Abhängigkeit von der fachkundig ermittelten Lärmexposition müssen Sie folgende Maßnahmen ergreifen (Empfehlung: sobald die entsprechenden Auslösewerte gem. LärmVibrationsArbSchV erreicht werden, auch wenn dies zum Teil erst ab Überschreiten verpflichtend ist):

  • Untere Auslösewerte: LEX,8 h= 80 dB(A) oder LpC,peak= 135 dB(C)

    • Unterweisen Sie die Beschäftigten über die Gefährdungen durch Lärm.

    • Stellen Sie geeigneten Gehörschutz bereit.

    • Veranlassen Sie regelmäßige Arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbMedVV (Angebotsvorsorge).

  • Obere Auslösewerte: LEX,8 h= 85 dB(A) oder LpC,peak= 137 dB(C)

    • Veranlassen Sie die Kennzeichnung der Lärmbereiche und lassen Sie diese, falls technisch möglich, abgrenzen und den Zugang beschränken.

    • Stellen Sie ein Lärmminderungsprogramm auf und setzen Sie die erkannten Maßnahmen auch um.

    • Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten den bereitgestellten Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden (Tragepflicht).

    • Veranlassen Sie regelmäßige Arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbMedVV (Pflichtvorsorge).

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Abb. 4
Gebotszeichen "Gehörschutz benutzen" (M003)