DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.18 - 3.18 Medienversorgung

Im Schiffbau kommen neben elektrischer Energie unterschiedlichste Medien zum Einsatz. Die Versorgung mit Druckluft, Brenn- und Schutzgasen sowie Flüssigkeiten erfolgt meist durch Schlauchleitungen. Der unsachgemäße Umgang mit Schläuchen und Verteilern hat in der Vergangenheit leider zu etlichen schweren und tödlichen Unfällen geführt. Der Medienversorgung sollte daher besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

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Abb. 41 Entnahmestelle für Acetylen und Sauerstoff an Bord

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Abb. 42 Hochgehängte Versorgungsleitungen im Schiffsneubau

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmittel" (Kapitel 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren")

  • Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 2 "Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe

    • TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"

    • TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Ihre Beschäftigten sind durch folgende Umstände gefährdet:

  • Unkontrolliert austretender Sauerstoff sowie unkontrolliert austretende Brenn- und Schutzgase oder Flüssigkeiten. Durch Sauerstoffanreicherung können selbst schwer entflammbare Materialien, z. B. Arbeitsanzüge, "brandgefährlich" werden. Erstickungsgefahr droht hingegen bei Leckagen an Schutzgasschläuchen oder defekten Ventilen an Schweißgeräten. Oftmals bleiben diese Undichtigkeiten durch den hohen Umgebungslärm unbemerkt und können insbesondere in engen Räumen den lebensnotwendigen Sauerstoff verdrängen.

  • Flammrückschläge oder Rückzündungen bei Gas-Sauerstoff-Verfahren. Sie können Brände und Verpuffungen auch in weiter entfernten Bauteilen der Versorgungsanlagen auslösen.

  • Platzende oder von Anschlüssen abrutschende und schlagende Schläuche. Sie können aufgrund der erheblichen enthaltenden Energie zu folgenschweren Sach- und Personenschäden führen.

  • Die laxe Verlegung von Kabeln und Schlauchleitungen in Verkehrswegen und an Arbeitsplätzen sowie die hieraus entstehenden Einengungen und Stolperfallen.

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen
  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten nur geeignete und geprüfte Kabel, Schläuche und Verteiler zur Verfügung.

  • Sorgen Sie dafür, dass sowohl an Sauerstoff- und Brenngasentnahmestellen als auch an Autogenbrennern Sicherheitseinrichtungen mit Mehrfachfunktion vorhanden sind und lassen Sie diese regelmäßig prüfen.

  • Ordnen Sie das Schließen von Ventilen und das Abschlagen von Schläuchen an Verteilern während Arbeitspausen und zum Schichtende an und lassen Sie die Schläuche aus engen Räumen entfernen.

  • Unterbinden Sie das zum Teil praktizierte Einschließen von angeschlossenen Brennern in Werkzeugkisten und -schränken in Arbeitspausen.

  • Sorgen Sie dafür, dass Schläuche bei Beschädigungen sofort ausgetauscht oder fachgerecht instandgesetzt werden. Das eigenständige Flicken durch die Nutzer und Nutzerinnen ist zu untersagen.

ccc_3649_30.jpgTipp: Eine eindeutige Zuordnung von Schläuchen über Werkzeugmarke oder Ähnliches zu einzelnen Beschäftigten fördert die Bereitschaft zum ordnungsgemäßen Umgang.

  • Lassen Sie Kabel und Schläuche möglichst aufhängen und stellen Sie hierfür geeignete Aufhängehaken zur Verfügung.

  • Prüfen Sie regelmäßig, ob alle verlegten Kabel und Schläuche noch verwendet werden und lassen Sie unbenutzte Leitungen entfernen.

Unterweisen Sie eigene Beschäftigte über die besonderen Gefahren im Zusammenhang mit der Medienversorgung. Stellen Sie auch sicher, dass die Beschäftigten anderer Unternehmen ebenfalls über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um eine gegenseitige Gefährdung auszuschließen. Führen Sie stichprobenartige Kontrollen durch!