DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Hitze, Kälte, Zugluft

Im Schiffbau können zum Beispiel an dickwandigen Strukturen, die zur Schweißvorbereitung vorgewärmt werden müssen, oder in Sektionen, die direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, Hitzearbeitsplätze entstehen. An Arbeitsplätzen im Freien oder in unbeheizten Hallen können auch Gefährdungen durch Kälte und Zugluft auftreten.

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • PSA Benutzungsverordnung (PSA-BV)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Regel 112-189 und 112-989 "Benutzung von Schutzkleidung"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 "Raumtemperatur"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 212-515 "Persönliche Schutzausrüstung"

  • DGUV Information 213-002 "Hitzearbeit - erkennen - beurteilen - schützen"

  • DGUV Information 213-022 "Beurteilung von Hitzearbeit - Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung"

  • DGUV Information 240-300 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitze"

  • DIN 33403-2 "Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Teil 2: Einfluss des Klimas auf den Wärmehaushalt des Menschen"

  • DIN 34403-3 "Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Teil 3: Beurteilung des Klimas im Warm- und Hitzebereich auf der Grundlage ausgewählter Klimasummenmaße"

  • DIN EN ISO 9920 "Ergonomie der thermischen Umgebung - Abschätzung der Wärmeisolation und des Verdunstungswiderstandes einer Bekleidungskombination"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen - Hitzearbeit

Hitzearbeit ist Arbeit, bei der es infolge kombinierter Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommt. Hierdurch können Gesundheitsschäden entstehen. Sie machen sich durch Schwächeempfinden, Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Rötung der Haut, aber auch Blässe mit kaltem Schweiß bemerkbar und können zum Kreislaufversagen (Hitzekollaps) sowie im Extremfall zum Hitzetod führen.

Der Sonnenstich ist eine Sonderform des Hitzschlags und Folge einer direkten, intensiven Sonnenbestrahlung des ungeschützten Kopfes.

Auch die Gefährdung ungeschützter Hautpartien durch Verbrennungen muss berücksichtigt werden.

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen - Hitzearbeit
  • Vermeiden Sie die Vorwärmung durch konstruktive Reduzierung der Plattenstärke.

  • Lassen Sie die Schweißnähte so ausführen, dass in wärmebelasteten Räumen lediglich die kleinstmögliche Gegenlage geschweißt werden muss.

ccc_3649_30.jpgTipp: Technische Belüftung - von unten nach oben (mit der Thermik); möglichst zielgerichtet auf Personen, so dass diese im Luftstrom arbeiten.

  • Lassen Sie Sonnensegel aufstellen, um die solare Aufheizung von Arbeitsbereichen zu verhindern.

  • Stellen Sie einen Aufenthalts-/Regenerationsraum bereit.

  • Legen Sie die Aufenthaltsdauer/Pausenregelung im Hitzebereich fest.

    Anmerkung: Die DGUV Information 240-300 gibt hierzu konkrete Empfehlungen und ist jeweils mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin abzustimmen. Pauschal kann festgehalten werden, dass Personen bei Unwohlsein den Hitzebereich unverzüglich zu verlassen haben!

  • Nutzen Sie für Arbeiten im Sommer die kühleren Morgen- bzw. Nachtstunden.

  • Organisieren Sie bei längeren Tätigkeiten an Hitzearbeitsplätzen Arbeitsplatzwechsel.

  • Stellen Sie ausreichend geeignete Getränke, wie Trink- und Mineralwasser (nur wenig Kohlensäure) sowie ungesüßte Kräutertees, zur Verfügung.

  • Veranlassen Sie arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Information 240-300 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitze".

ccc_3649_30.jpgTipp: Umgebungsluftunabhängig belüftete Helme sind für Schweißtätigkeiten besonders geeignet, da die Atemluft angenehm temperiert werden kann. Zudem ist die Atemluft nicht mit Schweißrauchen versetzt.

  • Stellen Sie Isoliermatten zur Verfügung, damit kein direkter Wärmeübertrag auf den Körper stattfinden kann.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete Hitzeschutzkleidung und bei Bedarf Kühlwesten zur Verfügung

ccc_3649_30.jpgTipp: Die Bereitstellung von atmungsaktiver Unterwäsche ist empfehlenswert.

ccc_3649_30.jpgTipp: Die Bereitstellung von

  • Lederkleidung bei Erprobungsarbeiten an Schiffsdampfanlagen,

  • schwer entflammbare Schutzkleidung bei Feuerarbeiten in engen Räumen

ist erforderlich.

ccc_3649_39.jpgAchtung:

Sofortmaßnahmen bei einem Hitzenotfall!

  • Die betroffene Person muss sofort aus dem Hitzebereich herausgeholt werden!

  • Einengende Kleidung ist zu öffnen und nach Möglichkeit abzulegen.

  • Äußere Kühlung muss durch kalte Nackenkompressen und durch Befeuchten der Haut, insbesondere der Unterarme, erfolgen.

  • Ansprechbare Betroffene sind mit erhöhtem Oberkörper zu lagern.

  • Trinken von nicht zu kaltem Wasser (keine Milch, keine Limonaden, kein Alkohol) in kleinen Schlucken muss veranlasst werden.

  • Betroffene mit Kreislaufproblemen sollten in eine Schocklage mit flach gelagertem Oberkörper bei leicht erhöhtem Kopf und hoch gelagerten Beinen gebracht werden.

  • Bewusstlose müssen unbedingt in eine stabile Seitenlage gebracht werden, um im Falle des Erbrechens das Einatmen von Erbrochenem zu verhindern.

  • Betroffene Personen niemals allein lassen!

  • In jedem Fall Rettungsdienst und Notarzt rufen!

ccc_3649_27.jpgGefährdungen - Kälte und Zugluft

Temperaturen unter dem Gefrierpunkt oder auch auskühlender Wind zwingen den Körper zu verstärkter Wärmeproduktion bis hin zu reaktivem Kältezittern. Zeitgleich lässt die körperliche Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit nach. Finger oder Fußzehen können bei sehr tiefen Temperaturen erfrieren, falls sie nicht ausreichend geschützt sind.

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen - Kälte und Zugluft

Folgende Maßnahmen haben sich bewährt:

  • Stellen Sie geeignete Schutzkleidung und Thermounterwäsche bereit.

  • Stellen Sie ausreichend beheizte Pausen-/Aufenthaltsräume bereit und legen Sie Aufwärmzeiten fest.

  • Sorgen Sie für warme Getränke.

  • Unterweisen Sie die Beschäftigten zu den Gefährdungen durch Kälte und Zugluft und erläutern Sie mögliche Schutzmaßnahmen.

  • Bieten Sie Ihren Beschäftigten Beratungen durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt an.

ccc_3649_30.jpgTipp: Schutzkleidung gegen Regen (Wetterschutzkleidung) nur bis -5°C einsetzen. Bei niedrigeren Temperaturen ist spezielle Kälteschutzkleidung (Thermokleidung) erforderlich!

ccc_3649_30.jpgTipp: Bei Schutzkleidung auf möglichst hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bei gleichzeitiger Winddichtigkeit achten, da bei geringer Wasserdampfdurchlässigkeit (Klasse 1) eine Tragezeitbegrenzung zu beachten ist.