DGUV Information 205-030 - Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz

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Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz *
(DGUV Information 205-030)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Oktober 2018

ccc_3637_02.jpgEinsatzgrundsätze zu Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz
  1. 1.

    Brand-/wärmebeaufschlagte Flüssiggasflaschen können bersten!

  2. 2.

    Es kann zu Fragmentwürfen von bis zu 260 m kommen! Gefahren- bzw. Absperrbereich lageabhängig beurteilen und festlegen!

  3. 3.

    Löschen des Brandes und Kühlen der brand-/ wärmebeaufschlagten Flüssiggasflaschen nur aus sicherer Deckung oder mit autonomem Wasserwerfer!

  4. 4.

    Im Gegensatz zu einer Acetylenflasche besteht keine Gefahr des Berstens mehr, wenn die Wärmequelle entfernt und die Flüssiggasflaschen abgekühlt sind!

  5. 5.

    Daher: Wärmebeaufschlagte Flüssiggasflaschen zuerst abkühlen und dann erst transportieren/ bewegen!

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Definition1
Erkennen einer Flüssiggasflasche2
Aufbau einer Flüssiggasflasche3
Gefahren durch/Hinweise zu Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz4
Anhang: Taktisches Schema5
Quellen6

gilt nicht für Fahrzeugtanks, ortsfeste Speichertanks, Tankfahrzeuge etc.