Abschnitt 3.9 - 3.9 Installateur- und Heizungsbauarbeiten (Sanitär, Heizung, Klima)
Die hauptsächlichen arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen sind Absturzgefahren und Gefahren beim Umgang mit Maschinen. Darüber hinaus gibt es beim Umgang mit Schweißgasen und Flüssiggas die Gefahr der Brandentstehung und Explosionsgefahren. Gestalten Sie den Arbeitsplatz übersichtlich und achten Sie auf Sauberkeit. Schützen Sie die Gesundheit und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Stellen Sie für Bau- und Montagestellen geeignete Arbeitsmittel und ausschließlich CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung. Im Lärmbereich ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht.
Rechtliche Grundlagen | |
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Weitere Informationen | |
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Abb. 117 Herstellung einer Pressverbindung
Abb. 118 Montage mit Fahrbarer Arbeitsbühne
Abb. 119 Rohrtrennmaschine
Abb. 120 Leckgassicherung
Abb. 121 Schlauchbruchsicherung
Gefährdungen |
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Achten Sie bei der Durchführung von Sanitär, Heizung, Klima (SHK) - Installationsarbeiten insbesondere auf folgende Gefährdungen:
Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
Brand- und Explosionsgefahr beim Umgang mit Flüssiggas und Schweißgasen
Scharfe Kanten beim Umgang mit metallischen Werkstücken
Bewegte Maschinenteile bei Bearbeitungsmaschinen
Lärm bei Bohr- und Stemmarbeiten sowie bei Arbeiten mit handgeführten Trenn- bzw. Schleifmaschinen
Asbest
Elektrische Gefährdungen
Maßnahmen |
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Absturzsicherung
Sorgen Sie an hochgelegenen Arbeitsplätzen für Absturzsicherungen, z. B. durch einen dreiteiligen Seitenschutz.
Benutzen Sie nur ordnungsgemäß erstellte Gerüste. Sorgen Sie dafür, dass für die Gerüstbenutzung die notwendigen Unterlagen am Verwendungsort vorhanden sind.
Hubarbeitsbühnen, Fahrbare Arbeitsbühnen, Leitern und Tritte sind entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen und zu betreiben. Achten Sie darauf, dass die Beschäftigten entsprechend unterwiesen sind. Überprüfen Sie insbesondere vor dem Verfahren von Hubarbeitsbühnen den Boden auf Vertiefungen und Unebenheiten und sorgen Sie ggf. für Absperrungen oder Abdeckungen.
Verwenden Sie beim Einsatz von Leitern vorzugsweise Plattform- oder Podestleitern. Sorgen Sie für eine sichere Aufstellung, z. B. durch Fußverbreiterungen bei Steh- und Anlegeleitern.
Brand- und Explosionsschutz
Sorgen Sie bei der Verwendung von Druckgasflaschen dafür, dass diese standsicher aufgestellt und gegen mechanische Gefährdung geschützt sind. Nach dem Flaschenventil ist ein Druckregler anzuordnen. Auf Baustellen sind bei Schlauchlängen über 0,40 m Schlauchbruchsicherungen hinter den Druckreglern anzubringen. Unter Erdgleiche sind Leckgassicherungen statt Schlauchbruchsicherungen erforderlich. Beim Transport in Fahrzeugen sind Druckgasflaschen beispielsweise durch Verzurren zu sichern und entsprechende Lüftungsöffnungen vorzusehen.
Schnittschutz
Stellen Sie für den Transport, das Vorrichten von Feinblechen und die Montage von Blechwerkstücken geeignete und enganliegende Schutzhandschuhe mit Schnittschutzeigenschaften zur Verfügung.
Sicherer Umgang mit Bearbeitungsmaschinen
Sorgen Sie dafür, dass ausschließlich für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel eingesetzt werden. Beachten Sie die Betriebsanleitungen der Hersteller.
Wenn Sie keine elektrischen Handmaschinen mit Akku einsetzen, achten Sie darauf, dass diese nur an Anschlusspunkten mit vorgeschalteten Fehlerstrom Schutzeinrichtungen angeschlossen werden. Ist ein solcher Anschlusspunkt nicht vorhanden, verwenden Sie alternativ eine PRCD-S.
Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsmittel einer regelmäßigen Sichtprüfung unterzogen werden, um Schäden, z. B. an Gehäusen und Anschlussleitungen, frühzeitig zu erkennen. Motivieren Sie auch Ihre Beschäftigten, Schäden und Mängel an Arbeitsmitteln umgehend zu melden. Vor einem Werkzeugwechsel ist unbedingt der Netzstecker zu ziehen.
Sorgen Sie dafür, dass das Werkstück vor dem Bearbeiten sicher festgelegt wird, damit das Werkstück nicht verrutscht und die Bearbeitungsmaschine nicht verkantet. Die Maschine stets beidhändig führen und beim Arbeiten einen sicheren Stand einnehmen.
Abb. 122 Elektrische Gewindeschneidkluppe
Verwenden Sie bei Trennschleif- und Schleifmaschinen nur gekennzeichnete Schleifscheiben, die hinsichtlich der zugelassenen Umfangsgeschwindigkeit über der der Maschine liegen.
Achten Sie darauf, dass die in der Betriebsanleitung zur bestimmungsgemäßen Verwendung vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen benutzt und nicht demontiert oder deaktiviert werden. Dies gilt insbesondere für die Schutzhauben und Handgriffe von Trennschleif- und Schleifmaschinen.
Stellen Sie je nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeiten mit Maschinen für das verbleibende Restrisiko geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass die persönlichen Schutzausrüstungen auch getragen werden.
Betreiben Sie insbesondere die stauberzeugenden Handmaschinen mit wirksamer Stauberfassung (z. B. Bau-Entstauber) , um entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstungen zu minimieren. Überprüfen Sie die Wirksamkeit der Absaugvorrichtung regelmäßig.
Lärmschutz
Verringern Sie nach Möglichkeit die Lärmexposition am Arbeitsplatz durch die Verwendung schallreduzierter Arbeitsmittel und Werkzeuge, z. B. durch den Einsatz mechanischer Rohrschneider. Liegt der Tageslärmexpositionspegel über 80 dB(A), ist geeigneter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) ist dieser zu tragen.
Gehen Sie bei Stemmarbeiten von einem Schalldruckpegel über 100 dB(A) aus, in Räumen von 105-108 dB(A). Ein geeigneter Gehörschutz sollte im mittelfrequenten Bereich mindestens 35 dB Pegelminderung aufweisen.
Einen geeigneten Gehörschutz können Sie nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" ermitteln. Alternativ können Sie die kostenlose Gehörschützer-Auswahlsoftware des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV nutzen unter www.dguv.de/ifa
Veranlassen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm ausgesetzt sind.
Schutz vor Asbest
Der Ausbau von asbesthaltigen Produkten im Rahmen von Abbruch-, Sanierung- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und ist unter Aufsicht eines Sachkundigen durchzuführen.
Beachten Sie bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Produkten die Vorgehensweise nach TRGS 519.
Schutz vor elektrischen Gefährdungen
Wenn elektrotechnische Arbeiten ausgeführt werden, setzen Sie Elektrofachkräfte, welche für die Arbeitsaufgabe hinreichend qualifiziert sind, oder elektrotechnisch unterwiesene Personen ein, die unter Leitung und Aufsicht Arbeiten ausführen.