DGUV Regel 101-602 - Branche Ausbau

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Abschnitt 3.9 - 3.9 Installateur- und Heizungsbauarbeiten (Sanitär, Heizung, Klima)

Die hauptsächlichen arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen sind Absturzgefahren und Gefahren beim Umgang mit Maschinen. Darüber hinaus gibt es beim Umgang mit Schweißgasen und Flüssiggas die Gefahr der Brandentstehung und Explosionsgefahren. Gestalten Sie den Arbeitsplatz übersichtlich und achten Sie auf Sauberkeit. Schützen Sie die Gesundheit und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Stellen Sie für Bau- und Montagestellen geeignete Arbeitsmittel und ausschließlich CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung. Im Lärmbereich ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht.

ccc_3626_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • PSA-Benutzungsverordnung

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • DGUV Vorschrift 1 und BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"

  • DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

  • DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"

  • DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"

  • DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"

  • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

ccc_3626_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"

  • DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"

  • Baustein-Merkheft der BG BAU, Abrufnr. 407: Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär)

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Abb. 117 Herstellung einer Pressverbindung

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Abb. 118 Montage mit Fahrbarer Arbeitsbühne

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Abb. 119 Rohrtrennmaschine

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Abb. 120 Leckgassicherung

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Abb. 121 Schlauchbruchsicherung

ccc_3626_29.jpgGefährdungen

Achten Sie bei der Durchführung von Sanitär, Heizung, Klima (SHK) - Installationsarbeiten insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen

  • Brand- und Explosionsgefahr beim Umgang mit Flüssiggas und Schweißgasen

  • Scharfe Kanten beim Umgang mit metallischen Werkstücken

  • Bewegte Maschinenteile bei Bearbeitungsmaschinen

  • Lärm bei Bohr- und Stemmarbeiten sowie bei Arbeiten mit handgeführten Trenn- bzw. Schleifmaschinen

  • Asbest

  • Elektrische Gefährdungen

ccc_3626_31.jpgMaßnahmen

Absturzsicherung

Sorgen Sie an hochgelegenen Arbeitsplätzen für Absturzsicherungen, z. B. durch einen dreiteiligen Seitenschutz.

Benutzen Sie nur ordnungsgemäß erstellte Gerüste. Sorgen Sie dafür, dass für die Gerüstbenutzung die notwendigen Unterlagen am Verwendungsort vorhanden sind.

Hubarbeitsbühnen, Fahrbare Arbeitsbühnen, Leitern und Tritte sind entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen und zu betreiben. Achten Sie darauf, dass die Beschäftigten entsprechend unterwiesen sind. Überprüfen Sie insbesondere vor dem Verfahren von Hubarbeitsbühnen den Boden auf Vertiefungen und Unebenheiten und sorgen Sie ggf. für Absperrungen oder Abdeckungen.

Verwenden Sie beim Einsatz von Leitern vorzugsweise Plattform- oder Podestleitern. Sorgen Sie für eine sichere Aufstellung, z. B. durch Fußverbreiterungen bei Steh- und Anlegeleitern.

Brand- und Explosionsschutz

Sorgen Sie bei der Verwendung von Druckgasflaschen dafür, dass diese standsicher aufgestellt und gegen mechanische Gefährdung geschützt sind. Nach dem Flaschenventil ist ein Druckregler anzuordnen. Auf Baustellen sind bei Schlauchlängen über 0,40 m Schlauchbruchsicherungen hinter den Druckreglern anzubringen. Unter Erdgleiche sind Leckgassicherungen statt Schlauchbruchsicherungen erforderlich. Beim Transport in Fahrzeugen sind Druckgasflaschen beispielsweise durch Verzurren zu sichern und entsprechende Lüftungsöffnungen vorzusehen.

Schnittschutz

Stellen Sie für den Transport, das Vorrichten von Feinblechen und die Montage von Blechwerkstücken geeignete und enganliegende Schutzhandschuhe mit Schnittschutzeigenschaften zur Verfügung.

Sicherer Umgang mit Bearbeitungsmaschinen

Sorgen Sie dafür, dass ausschließlich für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel eingesetzt werden. Beachten Sie die Betriebsanleitungen der Hersteller.

Wenn Sie keine elektrischen Handmaschinen mit Akku einsetzen, achten Sie darauf, dass diese nur an Anschlusspunkten mit vorgeschalteten Fehlerstrom Schutzeinrichtungen angeschlossen werden. Ist ein solcher Anschlusspunkt nicht vorhanden, verwenden Sie alternativ eine PRCD-S.

Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsmittel einer regelmäßigen Sichtprüfung unterzogen werden, um Schäden, z. B. an Gehäusen und Anschlussleitungen, frühzeitig zu erkennen. Motivieren Sie auch Ihre Beschäftigten, Schäden und Mängel an Arbeitsmitteln umgehend zu melden. Vor einem Werkzeugwechsel ist unbedingt der Netzstecker zu ziehen.

Sorgen Sie dafür, dass das Werkstück vor dem Bearbeiten sicher festgelegt wird, damit das Werkstück nicht verrutscht und die Bearbeitungsmaschine nicht verkantet. Die Maschine stets beidhändig führen und beim Arbeiten einen sicheren Stand einnehmen.

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Abb. 122 Elektrische Gewindeschneidkluppe

Verwenden Sie bei Trennschleif- und Schleifmaschinen nur gekennzeichnete Schleifscheiben, die hinsichtlich der zugelassenen Umfangsgeschwindigkeit über der der Maschine liegen.

Achten Sie darauf, dass die in der Betriebsanleitung zur bestimmungsgemäßen Verwendung vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen benutzt und nicht demontiert oder deaktiviert werden. Dies gilt insbesondere für die Schutzhauben und Handgriffe von Trennschleif- und Schleifmaschinen.

Stellen Sie je nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeiten mit Maschinen für das verbleibende Restrisiko geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass die persönlichen Schutzausrüstungen auch getragen werden.

ccc_3626_37.jpgBetreiben Sie insbesondere die stauberzeugenden Handmaschinen mit wirksamer Stauberfassung (z. B. Bau-Entstauber) , um entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstungen zu minimieren. Überprüfen Sie die Wirksamkeit der Absaugvorrichtung regelmäßig.

Lärmschutz

Verringern Sie nach Möglichkeit die Lärmexposition am Arbeitsplatz durch die Verwendung schallreduzierter Arbeitsmittel und Werkzeuge, z. B. durch den Einsatz mechanischer Rohrschneider. Liegt der Tageslärmexpositionspegel über 80 dB(A), ist geeigneter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) ist dieser zu tragen.

ccc_3626_37.jpgGehen Sie bei Stemmarbeiten von einem Schalldruckpegel über 100 dB(A) aus, in Räumen von 105-108 dB(A). Ein geeigneter Gehörschutz sollte im mittelfrequenten Bereich mindestens 35 dB Pegelminderung aufweisen.

ccc_3626_12.jpgEinen geeigneten Gehörschutz können Sie nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" ermitteln. Alternativ können Sie die kostenlose Gehörschützer-Auswahlsoftware des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV nutzen unter www.dguv.de/ifa

Veranlassen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm ausgesetzt sind.

Schutz vor Asbest

Der Ausbau von asbesthaltigen Produkten im Rahmen von Abbruch-, Sanierung- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und ist unter Aufsicht eines Sachkundigen durchzuführen.

ccc_3626_12.jpgBeachten Sie bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Produkten die Vorgehensweise nach TRGS 519.

Schutz vor elektrischen Gefährdungen

Wenn elektrotechnische Arbeiten ausgeführt werden, setzen Sie Elektrofachkräfte, welche für die Arbeitsaufgabe hinreichend qualifiziert sind, oder elektrotechnisch unterwiesene Personen ein, die unter Leitung und Aufsicht Arbeiten ausführen.