DGUV Information 202-033 - Minitrampolin - mit Leichtigkeit und Sicherheit

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Helfen und Sichern

Helfen/Hilfeleistung

Die bewegungsführende und/oder bewegungsunterstützende Tätigkeit eines der Helfenden (z. B. Lehrkraft oder Schüler und Schülerinnen) während der Bewegungsausführung. Hierzu können auch Hilfsmittel (z. B. Longen) genutzt werden. Meist ist mit dem zufassenden Helfen gleichzeitig auch ein Sichern verbunden.

Sichern/Sicherheitsstellung

Die bewegungsbegleitende Tätigkeit, die es ermöglicht, in den Bewegungsablauf korrigierend einzugreifen und damit Stürze und Verletzungen zu verhindern bzw. zu minimieren.

Grundlegende Griffe an Extremitäten oder Rumpf sind:

  • Klammergriff

  • Stütz(klammer)griff

  • Dreh(klammer)griff (vorwärts, rückwärts, seitwärts)

  • Sandwichgriff

Es gibt für die unterschiedlichen Sprünge nicht den jeweils einzigen, richtigen Griff, sondern die jeweils angemessene, differenzierte Hilfeleistung. Nicht jeder Schüler bzw. nicht jede Schülerin braucht die gleiche Hilfe in der gleichen Dosierung und Intensität.

Prinzipien des Helfens und Sicherns

  • Die körperlichen Voraussetzungen der Helfenden und Springenden (z. B. Größe, Gewicht) sollten zueinander passen.

  • Möglichst beidseitig helfen, um einen einseitigen Zug, Druck oder Schub zu verhindern (Hinweis: zur besseren Anschaulichkeit wird in den Abbildungen oft nur ein Helfender dargestellt).

  • Eindeutige Situationen schaffen: Festlegung der Bewegungsaufgabe, der Form des Helfens oder Sicherns sowie der Signale.

  • Den Griff für die Hilfestellung (Helfergriff ) möglichst nahe am Körperschwerpunkt ansetzen.

  • Der Helfende steht nah am Springenden, um Kraftübertragung zu erleichtern.

  • Kein Fixieren der Gelenke des Übenden durch Aufgreifen oder Übergreifen der Gelenke.

  • Einen sicheren Standort für die Hilfestellung wählen, in entsprechender Höhe, mit festem Untergrund und stolperfreien Übergängen.

  • Den Helfergriff bis zum sicheren Abschluss der Bewegung beibehalten.

Das Helfen und Sichern durch Schülerinnen und Schüler

Die Richtlinien der Länder sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer konstitutionellen, konditionellen und koordinativen Fähigkeiten in das Helfen und Sichern eingewiesen und entsprechend eingesetzt werden.

Zur Kompetenz der Schülerinnen und Schüler gehören nicht nur theoretische Kenntnisse, sondern auch praktische Erfahrungen durch regelmäßiges Üben. Dabei sollten Helfergriffe und Sicherheitsmaßnahmen - einfach beginnend - in verschiedenen Situationen geübt werden.

Durch das Helfen von Schülern oder Schülerinnen wird ermöglicht, in Kleingruppen zu arbeiten und damit die Bewegungszeit für die gesamte Gruppe zu erhöhen. Darüber hinaus fördert das gemeinsame Helfen und Sichern das soziale Miteinander, insbesondere die Kommunikation, Kooperation und Übernahme von Verantwortung.

Das Helfen und Sichern durch Schülerinnen und Schüler verbessert zudem deren Verständnis für Bewegungsstrukturen und -abläufe, was wiederum positive Auswirkungen auf das eigene Bewegungslernen hat.

Bei ängstlichen oder schwereren Schülerinnen und Schülern sowie bei neuen oder komplizierten Sprüngen hilft oder sichert die Lehrkraft mit.