BbgVBauV,BB - Brandenburgische Verkaufsstätten-Bauverordnung

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§ 33 BbgVBauV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Brandenburgische Verkaufsstätten-Bauverordnung vom 21. Juli 1998 (GVBl. II S. 524), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. März 2005 (GVBl. II S. 159) geändert worden ist, außer Kraft.

Potsdam, den 8. November 2017

Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung
Kathrin Schneider