Abschnitt 6 - Betrieblicher Brandschutz
Brandschutzmaßnahmen sind nicht nur während des Betriebs von Lackieranlagen relevant. Bereits vor oder während der Inbetriebnahme sind eine Reihe vorwiegend organisatorischer Maßnahmen zu treffen (im Wesentlichen):
Erstellung der für den betrieblichen Brandschutz erforderlichen Dokumentation (inklusive Gefährdungsbeurteilung)
Unterweisung der Beschäftigten
Prüfung aller Brandschutzeinrichtungen
Zu den technischen Anforderungen gehört insbesondere die Auswahl der Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, die für den Einsatz in brandgefährdeten Bereichen geeignet sind. Maßnahmen vor und während der Inbetriebnahme führen die Tabellen 7 und 8 auf.
Die Maßnahmen während des Betriebs (siehe Tab. 9) haben schwerpunktmäßig das Ziel,
Brandlasten zu verringern oder zu vermeiden,
brandschutztechnische Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu kontrollieren und
brandschutzrelevante Veränderungen zu erkennen und zu berücksichtigen.
Ein weiterer, wichtiger Aspekt während des Betriebs ist die wiederkehrende Unterweisung der Beschäftigten.
Tab. 7: Organisatorische Brandschutzmaßnahmen zur Inbetriebnahme
Maßnahme | Umsetzung | Regelwerke | Bemerkungen | |
---|---|---|---|---|
1 | Gefährdungsbeurteilung einschließlich Brand- und Explosionsschutz vor Inbetriebnahme |
| BetrSichV GefStoffV | Unterstützung/Durchführung durch Externe (FASI, Ingenieurbüros, Herstellfirmen) |
2 | Pläne | Erstellung von
| ArbSchG ArbStättV, DIN 4844-3 MIndBauRL, DIN 14095 | |
3 | Anweisungen | Erstellung von
| GefStoffV MIndBauRL DIN 14096 | Herstellerangaben, z. B. in der Betriebsanleitung der Anlage, sind zu berücksichtigen |
4 | Rauchverbot |
| ASF / VdS 2038 | |
5 | Erstunterweisung |
| ArbSchG DGUV Vorschrift 1 | |
6 | Kennzeichnungen | Kennzeichnung der
| BetrSichV ASR A 1.3 | |
7 | Schulung/Folgeunterweisung |
| ArbSchG DGUV Vorschrift 1 | Ggf. mit Unterstützung durch den Hersteller |
8 | Erstabnahme der elektrischen Anlage | DIN EN 60204-1 | ||
9 | Freihalten von Feuerlösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen |
|
Tab. 8: Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zur Inbetriebnahme
Maßnahme | Umsetzung | Regelwerke | Bemerkungen | |
---|---|---|---|---|
1 | Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel |
| BetrSichV DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 | |
2 | Einsatz mobiler IR-Strahler |
| VdS 2279 | IR-Strahler nicht explizit in 2279 genannt, aber Inhalte sind übertragbar |
3 | Flurförderzeuge (FFZ) |
| VdS 2259 | Betrieb nicht explosionsgeschützter FFZ ist möglich, wenn währenddessen Bildung einer Ex-Atmosphäre ausgeschlossen |
4 | Nicht explosionsgeschützte Geräte (z. B. Batterieladegeräte) |
| VdS 2259 | |
5 | Explosionsgeschützte Elektroinstallationen |
| BetrSichV | |
6 | Explosionsgeschützte Werkzeuge |
| TRBS 1112-1 | Verwendung nicht explosionsgeschützter Werkzeuge ist möglich, wenn währenddessen Bildung einer Ex-Atmosphäre ausgeschlossen ist |
7 | Erdung |
| TRGS 727 | Erdungseinrichtungen regelmäßig visuell und messtechnisch auf ausreichende Leitfähigkeit prüfen |
8 | Durchführung feuergefährlicher Arbeiten |
| VdS 2008 VdS 2038 DGUV Regel 100-500 DGUV Information 205-002 DGUV Information 209-046 TRGS 720 TRBS 1112-1 | Erlaubnisschein bei Arbeiten sowohl durch Fremdfirmen als auch durch betriebseigenes Personal anwenden |
Tab. 9: Maßnahmen während des Betriebs
Maßnahme | Umsetzung | Regelwerke | Bemerkungen | |
---|---|---|---|---|
1 | Bereitstellung und Nutzung von PSA |
| ArbSchG BetrSichV DGUV Regel 109-013 ArbSchG DGUV Vorschrift 1 | Schutzschuhe und Schutzhandschuhe müssen ableitfähig sein |
2 | Folgeunterweisung | |||
3 | Regelmäßige Reinigung (Boden, Anlagenteile, Erdungsklemmen) |
| TRGS 727 | Vorgaben der Hersteller sind zu beachten |
4 | Regelmäßige Instandhaltung |
| BetrSichV TRBS 1112 | Vorgaben der Hersteller sind zu beachten |
5 | Brandlastreduzierung auf Schichtbedarf |
| TRGS 510 ASF / VdS 2038 | |
6 | Regelmäßige Kontrolle des Lackierbereichs |
| ASF / VdS 2038 | |
7 | Abfallentsorgung |
| ASF / VdS 2038 | |
8 | Freihalten der Feuerlösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen |
| ASR 2.2 | |
9 | Revision der elektrischen Anlagen |
| BetrSichV DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 | |
10 | Kein Festsetzen der Feuerschutzabschlüsse |
| VdS 2234 ASF / VdS 2038 | |
11 | Management of Change/erneute Gefährdungsbeurteilung bei technischen, baulichen oder organisatorischen Änderungen |
| BetrSichV | |
12 | Keine Überbrückung oder Abschaltung der Brandschutzeinrichtungen |
| BetrSichV | |
13 | Bewertung neuer Betriebs- und Hilfsstoffe |
| GefStoffV |
Die Tabellen 10 bis 12 führen Brandschutzmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten und Betriebsstörungen auf.
Auf die Instandhaltung der Lackieranlage ist besonderes Augenmerk zu legen, weil die meisten Brände während solcher Tätigkeiten ausgelöst werden. Dies liegt einerseits an der Einbindung von Fremdfirmen als Auftragnehmer, die häufig unzureichend über die betrieblichen Anforderungen und Maßnahmen des Brandschutzes informiert werden. Andererseits ist es gerade während vieler Instandhaltungsarbeiten erforderlich, brennbare Stoffe (z. B. Reinigungsmittel) zu verwenden, Brandschutzanlagen (z. B. CO2-Löschanlagen) außer Betrieb zu nehmen und Arbeiten mit Zündgefahren (z. B. Schleifen, Schweißen) durchzuführen. |
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Tab. 10: Maßnahmen vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten
Maßnahme | Umsetzung | Regelwerke | Bemerkungen | |
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1 | Definition der durchzuführenden Arbeiten |
| TRBS 1112 | ggf. Beteiligung der Auftrag nehmenden Partei, Fremdfirmen |
2 | Explosionsschutz |
| TRBS 1112-1 | |
3 | Reinigung |
| ggf. Beteiligung der Auftrag nehmenden Partei, Fremdfirmen | |
4 | Außerbetriebnahme der Brandschutztechnik |
| Instandhaltungsarbeiten sind häufig Ursache für Brände in Lackieranlagen: deshalb auf Außerbetriebnahme der Löschanlage möglichst verzichten; falls Außerbetriebnahme der Löschanlage notwendig, in Abhängigkeit von Lackieranlagengröße Kompensation durch Brandwache mit Löschgeräten gewährleisten | |
5 | Unterweisung der Fremdfirmen |
| Herstellerinformationen und Betriebsanweisungen sind einzubeziehen |
Tab. 11: Maßnahmen während Instandhaltungsarbeiten
Maßnahme | Umsetzung | Regelwerke | Bemerkungen | |
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1 | Durchführung der feuergefährlichen Arbeiten |
| BetrSichV TRBS 1112 DGUV Regel 100-500, DGUV Information 205-002 VdS 2008 VdS 2038 | Checkliste als Hilfe für Gefährdungsbeurteilung ggf. Beteiligung der Auftrag nehmenden Partei, Fremdfirmen |
2 | Lagerung von brennbaren Materialien, die im Rahmen der Instandhaltung benötigt werden |
| TRGS 510 TRGS 400 | |
3 | Reinigung |
| BetrSichV | ggf. Beteiligung der Auftrag nehmenden Partei, Fremdfirmen |
4 | Regelmäßige Kontrolle des Arbeitsbereichs |
| Kontrolle mindestens einmal pro Schicht |
Tab. 12: Maßnahmen nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten
Maßnahme | Umsetzung | Regelwerke | Bemerkungen | |
---|---|---|---|---|
1 | Vorbereitung der Wiederinbetriebnahme |
| BetrSichV | |
2 | Prüfung der Elektroinstallationen |
| BetrSichV | unabhängig von Ex-Zonen |
3 | Wiederinbetriebnahme der Brandschutzanlagen |
| BetrSichV | |
4 | Prüfung der Brandschutzanlagen nach Veränderung |
| BetrSichV | Bestätigung durch Installationsfirma oder Abnahme durch SV-Organisation |