DGUV Information 212-140 - Notrufmöglichkeiten für forstlich allein arbeitende Personen

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Abschnitt 3 - 3 An der Arbeitsstelle

Oftmals ist im Wald keine zufriedenstellende Netzabdeckung im Mobilfunknetz (GSM, UMTS, LTE usw.) gewährleistet. Um die Arbeit abzusichern und die Möglichkeit sicherzustellen, im Ernstfall einen Notruf auch absetzen zu können, soll vor Beginn der Arbeit die Netzverfügbarkeit überprüft werden. Dieses kann bereits im Büro vorbereitet werden, z. B. anhand von Karten der Netzverfügbarkeit, die die jeweiligen Telekommunikationsanbieter zur Verfügung stellen. Vor Ort soll auf jeden Fall am Gerät die Netzverfügbarkeit an unterschiedlichen Stellen des Arbeitsgebiets überprüft werden.

Ist ein Netz vorhanden, so kann nun das Notrufsystem aktiviert werden und die vom Hersteller vorgesehenen Verfahren zur Funktionsprüfung durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Selbstprüfung kann mit der Arbeit begonnen werden.

Wenn aber

  • kein Netz zur Verfügung steht oder

  • die Funktionsprüfung negativ verlaufen ist oder

  • die Netzverbindung durch veränderte Umgebungsbedingungen abreißt,

kann im Wald keine abgesicherte Alleinarbeit mit erhöhter oder kritischer Gefährdungsstufe mehr durchgeführt werden.

Das bedeutet, dass für die Durchführung von Teilarbeiten, die abgesichert werden müssen, Gebiete aufgesucht werden müssen, in denen ein Notruf auch abgesetzt werden kann.

Dies betrifft beispielsweise die tägliche Wartung von Forstmaschinen wie das Tanken oder Abschmieren, aber auch kleinere

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PNA-Forst in einem Harvester. Der Passivalarm wird vom PNG-Forst über einen Bewegungssensor ausgelöst.

Reparaturen, die vor Ort ausgeführt werden können. Oft reicht eine kurze Fahrstrecke, um die Notruf-Bereitschaft herzustellen. Alternativ kann die Arbeit auch durch Ruf- und Sichtverbindung zu weiteren Personen abgesichert werden, was entsprechende organisatorische Maßnahmen verlangt.