DGUV Information 209-086 - Stückverzinken

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Information gelten folgende Begriffe:

  1. 1.

    Stückverzinken ist ein Verfahren, bei dem Überzüge aus Zink bzw. Eisen-Zink-Legierungen durch Eintauchen von vorgefertigten Werkstücken aus Stahl oder Guss in geschmolzenes Zink hergestellt werden.

  2. 2.

    Vorbehandlung besteht zumeist aus mehreren Verfahrensschritten zur Vorbereitung der Werkstückoberflächen für den Verzinkungsprozess und setzt sich typischerweise zusammen aus:

    • Entfetten

    • Beizen/Entzinken

    • Spülen

    • Fluxen

    • Trocknen

  3. 3.

    Nachbehandlung besteht zumeist aus einem oder mehreren Verfahrensschritten zur Nachbereitung der Werkstückoberflächen nach dem Verzinkungsprozess. Folgende Prozesse sind möglich:

    • Abkühlen im Wasserbad

    • Passivieren/Oberflächenbehandlung im Tauch- oder Sprühverfahren

    • Trocknen

  4. 4.

    Nachbearbeitung erfolgt mechanisch und besteht zumeist aus einem oder mehreren Verfahrensschritten zur Nachbearbeitung der Werkstückoberflächen (z. B. Feilen, Schleifen) und/oder zur Ausbesserung von Fehlstellen.

  5. 5.

    Behälter sind Gefäße, in denen die Vor- und Nachbehandlung und das Stückverzinken stattfinden.

  6. 6.

    Bäder sind Behälter und deren Inhalt. Branchentypisch werden auch die Begriffe "Vorbehandlungsbecken" bzw. "Zinkkessel" oder "Verzinkungskessel" benutzt.

  7. 7.

    Handbeschickte Bäder sind Bäder, bei denen das Eintauchen und Herausnehmen der Werkstücke ausschließlich von Hand unter Verwendung von Werkzeugen, jedoch ohne Zuhilfenahme von Hebezeugen, ausgeführt wird.

  8. 8.

    Handverzinkung ist ein Verzinkungsprozess, bei dem das Eintauchen und Herausnehmen der Werkstücke aus der Zinkschmelze ausschließlich von Hand unter Verwendung von Werkzeugen, jedoch ohne Zuhilfenahme von Hebezeugen, ausgeführt wird.

  9. 9.

    Reinigung der Zinkbadoberfläche ist ein Prozess, bei dem nach dem Eintauchen der Werkstücke vor deren Entnahme die Schlacke/Asche auf der Zinkschmelze mit Hilfe eines Abstreifers entfernt wird.

  10. 10.

    Schutzwände sind Einrichtungen, hinter denen sich die Beschäftigten zum Schutz gegen Zinkspritzer aufhalten.

  11. 11.

    Werkstücke (Verzinkungsgut) sind alle Gegenstände, die bestimmungsgemäß verzinkt werden sollen.

  12. 12.

    Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird.

  13. 13.

    Werkzeuge zum Verzinken sind Geräte zum Eintauchen der Werkstücke in die Zinkschmelze von Hand (Handverzinkung) sowie Geräte zur Reinigung der Zinkbadoberfläche vor dem Eintauchen bzw. Herausziehen der Werkstücke (z. B. Abstreifer oder Ascheschaufel).

  14. 14.

    Lastaufnahmemittel ist ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel, siehe Begriffsbestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.