DGUV Information 208-048 - Sicherung palettierter Ladeeinheiten

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Abschnitt 7 - 7 Schlussbetrachtung

Der ordnungsgemäße Zustand der Ladung ist eine wichtige Voraussetzung für sicheres Arbeiten beim Ein- und Auslagern, Auf- und Abstapeln und beim Transportieren.

Die Last muss so gepackt sein, dass sie beim Aufnehmen, Verfahren und Absetzen nicht auseinanderfällt, dass sie sich nicht verschiebt oder Einzelteile herabfallen können. Sind z. B. Palettenladungen nicht ausreichend gesichert oder schlecht gepackt, so dass Teile davon abrutschen, abgleiten, abrollen oder abkippen können, sind sie nachträglich zu sichern, z. B. mit Hilfe von Textilgurten, Kunststoff- oder Stahlbändern, Klebebändern, Zurrgurten. Unter Umständen kann es erforderlich sein, Palettenladungen auf andere Paletten umzustapeln.

Auch der Zustand der Paletten darf nicht außer Acht gelassen werden. Werden beschädigte Paletten festgestellt, muss die Last umgepackt werden. In keinem Fall dürfen Lasten mit beschädigten Paletten übereinandergestapelt oder in Regale eingelagert werden.

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es vorkommen, dass durch Einwirkung von außen einzelne Teile von Ladeeinheiten herausgestoßen, stark verschoben oder so beschädigt werden, dass der Inhalt ausläuft. In diesen Fällen sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen. Die Ladung ist neu zu ordnen und zu sichern, ausgelaufene Stoffe sind vollständig zu beseitigen (besonders wichtig bei brennbaren, ätzenden oder gesundheitsschädlichen Produkten).

Werden an Ladeeinheiten Mängel festgestellt, die durch Lieferanten bedingt sind, sollte man diese darauf hinweisen und auf Abstellen der Mängel bei künftigen Lieferungen bestehen.

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