DGUV Regel 101-601 - Branche Rohbau

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Zimmerarbeiten

Zimmerarbeiten beinhalten die Erstellung unterschiedlichster Holzkonstruktionen, vom einfachen Dachstuhl bis zu weit gespannten Hallenkonstruktionen in Holzbauweise. Da die Zimmerarbeiten auf der Baustelle in der Regel von hochgelegenen Arbeitsplätzen ausgeführt werden, sind insbesondere Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Absturz von Personen festzulegen.

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Abb. 128 Bindermontage mit Hubarbeitsbühne

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Abb. 129 Anbringen der Traufschalung

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Abb. 130 Schnürgang

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Abb. 131 Montage von Holzbauteilen

ccc_3531_03.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Arbeitsstättenverordnung

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten" (bisher BGV C22 und GUV-V C22)

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit

    • TRBS 2121 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen"

    • TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen"

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

    • TRGS 553 "Holzstaub"

    • TRGS 618 "Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

ccc_3531_04.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten"

  • DGUV Information 209-043 "Holzschutzmittel - Handhabung und sicheres Arbeiten" (bisher BGI 736)

  • Baustein-Merkheft der BG BAU, Abrufnr. 418: Zimmerer

  • BG BAU Info CD "Informationen für Ihr Gewerk" unter ccc_3531_arrow.jpgwww.bgbau-medien.de

  • WINGIS-Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU unter ccc_3531_arrow.jpgwww.wingis-online.de

  • GefKomm-Bau-Gefahrstoffkommunikation in der Lieferkette der Bauwirtschaft unter ccc_3531_arrow.jpgwww.gefkomm-bau.de

ccc_3531_32.jpgGefährdungen

Achten Sie bei den Zimmer- und Holzbauarbeiten auf Baustellen insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Absturz an Deckenkanten, Boden- und Wandöffnungen sowie von Holzbauteilen und Arbeitsmitteln wie z.B. Leitern

  • Durchsturz durch nicht tragfähige Dachbaustoffe (z.B. Weichfaserplatten) oder Bauteile (z.B. Fehlboden, morsche Holzdielung), insbesondere bei Altbausanierungen

  • herabfallende Gegenstände bei Hebe- und Transportvorgängen, z.B. bei:

    1. 1.

      unkontrollierten Lastbewegungen nach Entfernen der Ladungssicherung bei Abladevorgängen

    2. 2.

      unsachgemäßem Anschlagen der Last

    3. 3.

      nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Lastaufnahmemittels

  • Umsturz von Holzbauteilen während der Montage

  • Ungeschützte Werkzeugteile (z.B. Kette der Kettensäge) oder unkontrolliert bewegte Teile (z.B. Holzabschnitte, Nägel bzw. Klammern von Eintreibgeräten) beim Umgang mit Handmaschinen

  • Staub und Lärm bei Arbeiten mit Holzbearbeitungsmaschinen (Schädigung der Atemwege und des Gehörs)

  • Umgang mit gefahrstoffhaltigen Holzschutzmitteln

  • schweres, wiederholtes Heben und Tragen (kann z.B. zur Erkrankung des Muskel- Skelettsystems führen)

ccc_3531_33.jpgMaßnahmen

Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:

Absturzsicherung
Sorgen Sie durch technische (t) oder nachrangig personenbezogene (p) Schutzmaßnahmen dafür, dass die Gefährdung durch Absturz von Personen so gering wie möglich gehalten wird, z.B.:

  1. (t)

    Seitenschutz, lastverteilende Beläge, Fang- oder Dachfanggerüste, untergehangene Schutznetze

  2. (p)

    persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA). Beachten Sie, dass bei der Verwendung von PSAgA weitere Maßnahmen (z.B. gesonderte Gefährdungsbeurteilung, spezielle Unterweisung, geeignete Anschlageinrichtungen, Rettungskonzept) notwendig sind.

Kontrollieren Sie die Gerüste vor deren Nutzung auf Betriebssicherheit , z. B. Absturzgefährdungen. Lassen Sie Gerüste nicht verwenden, wenn eine Absturzgefahr besteht.

ccc_3531_36.jpgAn hochgelegenen Arbeitsplätzen ist die Verwendung von Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen der von Leitern vorzuziehen.

Durchsturzsicherung
Sorgen Sie für Durchsturzsicherungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei nichttragfähigen Baustoffen bzw. Bauteilen, z.B. durch lastverteilende Beläge, Abgrenzung der Gefahrbereiche.

Sichere Hebevorgänge
Sorgen Sie dafür, dass bei Abladevorgängen der Anschläger die Lasten gefahrlos anschlagen und führen kann sowie die restlichen Lasten standsicher auf dem Transportfahrzeug verbleiben. Wählen Sie entsprechend dem Gewicht, den Abmaßen und der Biegesteifigkeit der Last das richtige Lastaufnahmemittel aus. Um das Verbiegen oder Brechen von langen Bauteilen zu verhindern sind Traversen zu verwenden. Achten Sie auf den Kantenschutz und die Anwendung des Schnürganges (siehe Abbildung 130), so dass die Last sicher gehalten wird. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über "das richtige Anschlagen von Lasten" und sorgen Sie für eine klare Verständigung zwischen Anschläger und Kranführenden (z.B. festgelegte Handzeichen oder Sprechfunk).

Standsicherheit
Stellen Sie sicher, dass bei der Montage von Holzbauteilen die Standsicherheit in allen Montagezuständen gewährleistet ist. Erstellen Sie eine Montageanweisung, die alle sicherheitstechnischen Angaben enthält, wie z.B. Reihenfolge der Montage und des Zusammenfügens der Bauteile, Angaben zum Anschlagen oder zu erforderlichen Hilfskonstruktionen.

ccc_3531_36.jpgBaustein C 362 der BG BAU enthält wichtige Hinweise zur Montage von Holzbauteilen.

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Abb. 132 Beispiel für ein geeignetes Lastaufnahmemittel für Holzbauteile

Sicherer Maschineneinsatz
Erstellen Sie Betriebsanweisungen für den Umgang mit Handmaschinen und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten darüber. Wählen Sie für die durchzuführenden Arbeiten die geeignete Maschine aus, z.B.:

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Abb. 133 Verbotszeichen auf Eintreibgeräten

  • auf Baustellen mit wechselnden Arbeitsplätzen, Verwendung von Eintreibgeräten mit Einzelauslösung und Auslösesicherung, besser noch mit Einzelauslösung und Sicherungsfolge. Beachten Sie das Verbotszeichen "Verwendungsverbot bei Arbeitsplatzwechsel, z.B. über Leiter, Gerüst, Dachlatte".

  • Grundsätzlich ist die Verwendung von Kettensägen zu vermeiden.

ccc_3531_11.jpgAuf Baustellen hat sich der Einsatz von Pendelsäbel-, Alligator- oder Handkreissägen bewährt. Muster für Betriebsanweisungen finden Sie auf der INFO CD der BG BAU.

Schutz vor Staub und Lärm
Sorgen Sie dafür, dass die Gefährdungen durch Staub und Lärm so gering wie möglich gehalten werden. Wenden Sie dabei vorrangig technische (t) und nachrangig personenbezogene Maßnahmen (p) an, z.B.:

  1. (t)

    Staubabsaugung der Holzbearbeitungsmaschinen, Verwendung von lärmreduzierten Sägeblättern

  2. (p)

    Verwendung von Staubschutzmasken bzw. Gehörschutz

Sichere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Verwenden Sie vorrangig Holzbeschichtungsmittel, die keine gesundheitsschädigenden Inhaltsstoffe enthalten. Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, so sorgen Sie für die Umsetzung der auf der Grundlage der Sicherheitsdatenblätter ermittelten Schutzmaßnahmen und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der von Ihnen erstellten Betriebsanweisungen. In der Bauwirtschaft existieren Branchenlösungen zur Gefahrstoffkommunikation in der Lieferkette (GefKomm).

Achten Sie bei Altbausanierungsarbeiten auf evtl. vorhandene Schadstoffe, z.B. giftige Holzschutzmittel, alte Mineralwolle, Asbest.

ccc_3531_11.jpgMit dem WINGIS- Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU können Sie eine Betriebsanweisung im Sinne der Gefahrstoffverordnung erstellen.

Hinweise zu den Sicherheitsdatenblättern finden Sie bei GefKomm-Bau-Gefahrstoffkommunikation.

Ergonomie
Stellen Sie Ihren Beschäftigten für die Transport- und Montagearbeiten entsprechende Geräte zur Verfügung, um damit die körperliche Beanspruchung zu minimieren, z.B. Hebezeuge, Seitenstapler, Teleskopstapler, Montagelift.