DGUV Grundsatz 309-011 - Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen für Arbeiten an Aufzugsanlagen

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Anlage 2

Beauftragung


für



Frau/Herrn ..............................

folgende spezielle Arbeiten im Auftrag unseres Unternehmens an und im Bereich von Aufzugsanlagen durchzuführen:
  • ..............................................................

  • ..............................................................

  • ..............................................................

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Für das sicherheitsgerechte Durchführen dieser Arbeiten hat sie/er das theoretische und praktische Wissen in einer 16 Lehreinheiten umfassenden Qualifizierung erworben und die entsprechende Prüfung am .................... mit Erfolg abgeschlossen.
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Ort/DatumUnterschrift Arbeitgeber/Arbeitgeberin
des aufzugsfremden Unternehmens

Hinweis:

Vor Aufnahme der speziellen Arbeiten an jeder Aufzugsanlage ist eine Einweisung zu den aktuellen Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und verbleibenden Risiken durch das fachkundige Personal des anlagenbetreuenden Instandhaltungsunternehmens durchzuführen. Diese Einweisung ist mit einem schriftlichen Nachweis zu dokumentieren.