Scheuermann, Praxishandbuch Brandschutz

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17. Zusammenfassung

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der vorbeugende Brandschutz ähnlich wie die Statik zu den Grundanforderungen der Gebäude gehört. Das Instrument BS-Konzept erleichtert die risikogerechte Planung und Umsetzung der Brandschutzanforderungen.

Kaum ein Gebäude kann genau nach den vorgegebenen Musterbrandschutzkonzepten wie Bauordnungen, Sonderbauordnungen oder entsprechenden Richtlinien erstellt werden. Es müssen immer Kompromisse zwischen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Funktionalität gesucht werden. Vor allem die konkreten Gefährdungen und Randbedingungen sind nicht immer durch die gesetzlichen Vorgaben abgedeckt.

Auch der Einsatz von neuen Baustoffen, Bauteilen und Bautechniken sollte von den Behörden oder Prüfern dort akzeptiert werden, wo diese die Schutzziele abdecken, auch wenn noch keine gültigen Verwendbarkeitsnachweise vorliegen (z.B. Rauchschutzvorhänge oder Brandschutzbandagen).

17. Zusammenfassung – Seite 315 – 01.06.2015

Die fachspezifischen Kenntnisse in den einzelnen Bereichen des Bauens tragen zwar zur Planungssicherheit bei, in diesem Zusammenhang wird jedoch die Aufgabe des Architekten, neben der architektonischen auch eine kompetente und abgewogene konstruktive, technische und bauphysikalische Lösung anzubieten, immer umfangreicher. Unter Berücksichtigung der Komplexität dieser Aufgabe darf nicht vergessen werden, dass der Brandschutz auch ein nicht unwesentlicher Bestandteil der ganzheitlichen Gebäudeplanung ist.

Es leuchtet ein, dass die Architekten nicht alle vorgenannten Kenntnisse besitzen können. Aus diesem Grund haben sich Brandschutzplaner auf die spezielle Aufgabe Brandschutz spezialisiert. Die Architekten müssen ihre Grenzen kennen und ggf. Brandschutzplaner wie auch andere Fachplaner hinzuziehen (wie es z.B. bei der Statik schon lange praktiziert wird).

Änderungen von Fachplanungen können nur gemeinsam mit den Fachplanern vorgenommen werden.