3.10.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 124)
Anmerkung der Redaktion:
Rechtsstand der in „Praxishandbuch Brandschutz – Grundlagen, Organisation, Recht, Arbeitshilfen“ wiedergegebenen Gesetze ist jeweils das oben genannte Datum. Die hier verlinkten Gesetze geben technisch bedingt den jeweils aktuellen Rechtsstand wieder.