Abschnitt 4 - Sicherungsausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz (Kategorie III)
Für die Sicherung von kletternden Personen an Toprope- und Vorstiegswänden darf nur geeignete Bergsportausrüstung verwendet werden.
Gurt
Die verwendeten Gurte müssen der DIN EN 12277:2019-03 entsprechen. Die Frage, ob generell ohne oder mit Brustgurt zusätzlich zum Hüftsitzgurt geklettert werden soll, kann nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet werden.
Die Wahl des Gurtes richtet sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Bei Kindern, deren Hüften noch nicht ausreichend ausgebildet sind, muss der Hüftgurt durch einen Brustgurt ergänzt werden, um zu verhindern, dass sie bei einem Sturz nach hinten kippen und aus dem Hüftgurt rutschen. Eine Alternative zur Kombination von Hüft- und Brustgurt bieten Komplettgurte.
Seil
Zur Seilsicherung sind nur dynamische Einfachseile nach DIN EN 892:2022-01 zulässig.
Sicherungsgerät
Als Sicherungsgeräte werden alle normgerechten Halbautomaten empfohlen und es sind nur die zulässig, die der aktuellen Lehrmeinung des Deutschen Alpenvereins e. V. (DAV) entsprechen. Die verwendeten Sicherungsgeräte müssen der DIN EN 15151-1:2012-10 bzw. DIN EN 15151-2:2012-10 entsprechen.
Karabiner
Karabiner müssen je nach Einsatzgebiet verschiedene Anforderungen (z. B. Bruchlasten, Verschlüsse, Formen) erfüllen. Sie sind daher mit Bedacht zu wählen.
Zum Klettern an künstlichen Kletterwänden in Kindertageseinrichtungen und Schulen dürfen nur Karabiner zum Einsatz kommen, die der Norm DIN EN 12275:2013-06 "Bergsteigerausrüstung - Karabiner - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" und/oder DIN EN 362:2008-09 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Verbindungselemente" entsprechen.
Selbstsicherungsautomaten
Viele Kletterhallen sind mit Selbstsicherungsautomaten ausgestattet. Diese sind oberhalb der Kletterwand angebracht und ermöglichen das Klettern im Toprope ohne Sicherungspartner. Das Gerät zieht ein Band ein, an deren Ende ein Verschlusskarabiner hängt, an dem sich der Kletternde einhängen muss. Bei einem Sturz oder beim "Reinsetzen" fängt das Gerät den Kletternden auf und lässt ihn automatisch mit gleichbleibender Geschwindigkeit bis zum Boden ab.
Bei der Benutzung sind einige Sicherheitsregeln zu beachten, die in sechs Erklärbildern (siehe Abbildung) dargestellt sind. Da bei den Sicherungsautomaten selbständig geklettert wird, entfällt im Regelbetrieb der Partnercheck. Für Schülerinnen und Schüler ist die Einhaltung der Sicherheitsregeln, besonders das korrekte Einhängen am Klettergurt, zwingend von der Lehrkraft zu überprüfen, genauso die Beachtung des Mindestgewichts.