DGUV Information 205-014 - Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung

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Anhang 05 - Feuerwehrschutzkleidung

In diesem Anhang 05 werden folgende Feuerwehrschutzkleidungen beschrieben:

Feuerwehrschutzkleidung

aFeuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (innen)
PSA 12, PSA 53
Optional: PSA 54
bFeuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (außen) und technische Hilfeleistung mit dauerhafter Wasserdichtigkeit und Widerstand gegen das Durchdringen flüssiger Chemikalien
PSA 11, PSA 13, PSA 21, PSA 22, PSA 23, PSA 24, PSA 32 PSA 51, PSA 52
Optional: PSA 31
cFeuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (außen) und technische Hilfeleistung ohne dauerhafte Wasser- und Chemikaliendichtigkeit
PSA 11, PSA 13, PSA 21, PSA 22, PSA 23, PSA 24, PSA 31, PSA 32, PSA 51, PSA 52
dFeuerwehrschutzkleidung für den Rettungsdienst PSA 11, PSA 21, PSA 23, PSA 31, PSA 41
eBeinschutz für Arbeiten mit handgeführten Kettensägen PSA 23
Optional: PSA 21
aFeuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (innen)

1
Allgemeines

Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an die Feuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (innen), die durch die Norm DIN EN 469 vorgegeben sind und gibt eine Empfehlung für zusätzliche Prüfungen, die in der HuPF "Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung" und der DGUV Information 205-020 "Feuerwehrschutzkleidung - Tipps für Beschaffer und Benutzer" zu finden sind.

Die DIN EN 469 beinhaltet nur Tests der Einzelfunktionen. Sie berücksichtigt nicht das Auftreten verschiedener Gefährdungen hintereinander, wie es in der Praxis üblich ist. Es erscheint notwendig, auf die praxisrelevanteren Prüfverfahren der HuPF zurück zu greifen, um die Einsatzfähigkeit der Bekleidung für die Einsätze der typischen deutschen Feuerwehr sicherzustellen.

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Feuerwehrschutzkleidung in Bereichen eingesetzt wird, wie sie unter

  • PSA 12

  • PSA 53

  • PSA 54

beschrieben sind.

3
Ausführungen

  • Jacke und Bundhose

  • Jacke und Latzhose

  • Jacke und Kombination von Hosen

  • Overall

3.1
Merkmale

3.1.1
Wärme

3.1.1.1
Wärmeübergang Flamme

Leistungsstufe 2: Xf2

3.1.1.2
Wärmeübergang Strahlung

Leistungsstufe 2: Xr2

3.1.2
Wasserdichtigkeit

Leistungstufe 2: Y2

3.1.3
Wasserdampfdurchgangswiderstand

Leistungsstufe 2: Z2

3.1.4
Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit

Gemäß DGUV Information 205-020 Anhang 3, geprüft nach HuPF.

4
Optionen

Keine Optionen.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Zubehör/Zusatzausstattung (z. B. integrierte Haltesysteme, Rückengriff) muss nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) gemeinsam mit der Feuerwehrschutzkleidung geprüft sein.

6
Empfehlung

Feuerwehrschutzkleidung entsprechend DGUV Information 205-020 Anhang 1 Tabelle Spalte 3 mit allen HuPF Kombinationsprüfungen mit folgender Kennzeichnung:

ccc_3502_20160901_36.jpg

Die hier aufgeführten Leistungsstufen können bei der Hose sowohl in Form einer Einzelhose als auch in einer zugelassenen Kombination von zwei Hosen erreicht werden.

7
Normkonformität

Die Feuerwehrschutzkleidung muss nach DIN EN 469 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser DGUV Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen.

Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Feuerwehrschutzkleidung (Überlappung)

  • Feuerwehrschutzhandschuhe

  • Feuerschutzhaube

  • Feuerwehrhelm

  • Schuhe

  • Atemschutzgeräte (komplett)

(Siehe auch DGUV Information 205-020 Anhang 1 Tabelle Zeile 6.13 Spalte 3)

9
Hinweise

Auch anstelle Feuerwehrschutzkleidung nach Anhang 05b oder 05c einsetzbar.

Grundsätzlich ist hierbei das Risiko eines Wärmestaus bei längerfristigem Einsatz zu beachten.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Feuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (innen) für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.

bFeuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (außen) und technische Hilfeleistung mit dauerhafter Wasserdichtigkeit und Widerstand gegen das Durchdringen flüssiger Chemikalien

1
Allgemeines

Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an die Feuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (außen) und technische Hilfeleistung mit dauerhafter Wasser- und Chemikaliendichtigkeit, die durch die Norm DIN EN 469 vorgegeben sind. Er gibt eine Empfehlung für zusätzliche Prüfungen, die in der HuPF und der DGUV Information 205-020 zu finden sind. Die DIN EN 469 beinhaltet nur Tests der Einzelfunktionen.

Sie berücksichtigt nicht das Auftreten verschiedener Gefährdungen hintereinander, wie es in der Praxis üblich ist. Es erscheint notwendig, auf die praxisrelevanteren Prüfverfahren der HuPF zurückzugreifen, um die Einsatzfähigkeit der Bekleidung für die Einsätze der typischen deutschen Feuerwehr sicherzustellen (siehe B1.4).

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Feuerwehrschutzkleidung in Bereichen eingesetzt wird, wie sie unter

  • PSA 11, PSA 13

  • PSA 21, PSA 22, PSA 23, PSA 24

  • PSA 31, PSA 32

  • PSA 51, PSA 52

beschrieben sind.

3
Ausführungen

  • Jacke und Bundhose

  • Jacke und Latzhose

  • Jacke und Kombination von Hosen

  • Overall

3.1
Merkmale

3.1.1
Wärme

3.1.1.1
Wärmeübergang Flamme

Leistungsstufe 1: Xf1

3.1.1.2
Wärmeübergang Strahlung

Leistungsstufe 1: Xr1

3.1.2
Wasserdichtigkeit

Leistungsstufe 2: Y2

3.1.3
Wasserdampfdurchgangswiderstand

Leistungsstufe 2: Z2

3.1.4
Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit

Gemäß DGUV Information 205-020 Anhang 3, geprüft nach HuPF.

4
Optionen

Keine Optionen.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Zubehör/Zusatzausstattung (z. B. integrierte Haltesysteme, Rückengriff) muss nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) gemeinsam mit der Feuerwehrschutzkleidung geprüft sein.

6
Empfehlung

Feuerwehrschutzkleidung entsprechend DGUV Information 205-020 Anhang 1 Tabelle Spalte 3 mit allen HuPF Kombinationsprüfungen mit folgender Kennzeichnung:

ccc_3502_20160901_37.jpg

7
Normkonformität

Die Feuerwehrschutzkleidung muss nach DIN EN 469 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser DGUV Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen.

Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Feuerwehrschutzkleidung (Überlappung)

  • Feuerwehrschutzhandschuhe

  • Feuerwehrhelm

  • Schuhe

  • ggf. Atemschutzgeräte (komplett)

(Siehe auch DGUV Information 205-020 Anhang 1 Tabelle Zeile 6.13 Spalte 3)

9
Hinweise

Keine Hinweise.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Feuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (außen) und technische Hilfeleistung für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.

cFeuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (außen) und technische Hilfeleistung ohne dauerhafte Wasser- und Chemikaliendichtigkeit

1
Allgemeines

Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an die Feuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (außen) und technische Hilfeleistung ohne dauerhafte Wasserdichtigkeit, die durch die Norm DIN EN ISO 11612 vorgegeben sind.

Dennoch sollten hier ebenso alle HuPF-Prüfungen zusätzlich durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Bekleidung im Gebrauch auch bei aufeinanderfolgenden Gefährdungen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet wurde.

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Feuerwehrschutzkleidung in Bereichen eingesetzt wird, wie sie unter

  • PSA 11, PSA 13

  • PSA 21, PSA 22, PSA 23, PSA 24

  • PSA 31, PSA 32

  • PSA 51, PSA 52

beschrieben sind.

3
Ausführungen

  • Jacke und Bundhose

  • Jacke und Latzhose

  • Jacke und Kombination von Hosen

  • Overall

3.1
Merkmale

3.1.1
Begrenzte Flammausbreitung

A1 und A2

3.1.2
Konvektive Wärme

B1 ≥ 5 sec

3.1.3
Strahlungswärme

C1 ≥ 11 sec

3.1.4
Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit

Gemäß DGUV Information 205-020 Anhang 3, geprüft nach HuPF.

4
Optionen

Keine Optionen.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Zubehör/Zusatzausstattung (z. B. Rückengriff) muss nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) gemeinsam mit der Feuerwehrschutzkleidung geprüft sein.

6
Empfehlung

Feuerwehrschutzkleidung entsprechend HuPFTeile 2 und 3 Kombinationsprüfungen mit folgender Kennzeichnung:

ccc_3502_20160901_38.jpg

7
Normkonformität

Die Feuerwehrschutzkleidung muss nach DIN EN ISO 11612 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser DGUV Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen. Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Feuerwehrschutzkleidung (Überlappung)

  • Feuerwehrschutzhandschuhe

  • Feuerwehrhelm

  • Schuhe

  • ggf. Atemschutzgeräte (komplett)

9
Hinweise

Keine Hinweise.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Feuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung (außen) und technische Hilfeleistung für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.

dFeuerwehrschutzkleidung für den Rettungsdienst

1
Allgemeines

Dieser Anhang zur beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an die Feuerwehrschutzkleidung für den Rettungsdienst, die durch die Normung und andere anerkannte Regeln vorgegeben sind.

Grundlagen dafür sind:

  1. 1.

    Rettungsdienstbekleidung nicht schwer entflammbar:

    DGUV Regel 105-003 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst".

  2. 2.

    Rettungsdienstbekleidung schwer entflammbar: nach Anhang 05b (DIN EN 469 Leistungsstufe xf1, xr1, y2, z2) mit Wasserdichtigkeit oder Anhang 05c (DIN EN ISO 11612) ohne Wasserdichtigkeit.

    1. 2.1.

      Die Bekleidung muss auch noch nach desinfizierender Wäsche nach DGUV Regel 105-003 Abs. 4.6. funktionsfähig sein, dies muss im Rahmen der EG-Baumusterprüfung (siehe 05d 7) nachgewiesen werden.

    2. 2.2.

      Sichtbarkeit gemäß DIN EN ISO 20471 oder Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit gemäß DGUV Information 205-020, geprüft nach entsprechenden HuPF-Prüfungen.

1.1
Besonderheit

Die Feuerwehrschutzkleidung für den Rettungsdienst sollte bei allen Einsatzlagen geeignet sein, den Anwender zu schützen. Bei Brandeinsätzen und bei Einsätzen im Bereich der technischen Hilfeleistung ist ein abweichendes Schutzprofil vorgegeben. Hierbei sind durch technische und organisatorische Maßnahmen mögliche Gefährdungen auszuschließen.

Aufgrund der erhöhten Gefahrenlage des Rettungsdienstes der Feuerwehr wurde bei den Schutzanforderungen gegenüber Hitze und Flammen ein erhöhtes Anforderungsprofil berücksichtigt.

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Feuerwehrschutzkleidung in Bereichen eingesetzt werden, wie sie unter

  • PSA 11

  • PSA 21, PSA 23

  • PSA 31

  • PSA 41

beschrieben sind.

3
Ausführungen

  • Jacke und Bundhose

  • Jacke und Latzhose

  • Overall

3.1
Merkmale

siehe 05b bzw. 05c

DGUV Regel 105-003 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst" DIN EN ISO 20471 Bekleidungsklasse 2

4
Optionen

Keine Optionen.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Zubehör/Zusatzausstattung (z. B. Isolationsfutter) muss nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) gemeinsam mit der Feuerwehrschutzkleidung für den Rettungsdienst geprüft sein.

6
Empfehlung

Schutzkleidung wie unter 05d 3 beschrieben.

Achtung:Die Schutzfunktion muss nach desinfizierenden Wäschen nachgewiesen werden.

7
Normkonformität

Die Feuerwehrschutzkleidung für den Rettungsdienst muss nach den Vorschriften in Abschnitt 05c 1 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A der im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen. Dabei sind besonders nachfolgende Kombinationen mit der Feuerwehrschutzkleidung für den Rettungsdienst zu berücksichtigen:

  • Schutzhandschuhe gegen Mikroorganismen

  • Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken

  • Feuerwehrschutzhandschuhe

  • Schutzhandschuhe gegen Chemikalien

  • Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch

  • Feuerwehrhelm

  • Schuhe nach Anhang 09

  • ggf. Atemschutzgeräte (komplett)

9
Hinweise

Keine Hinweise.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Feuerwehrschutzkleidung für den Rettungsdienst für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.

eBeinschutz für Arbeiten mit handgeführten Kettensägen

1
Allgemeines

Dieser Anhang zur beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an den Beinschutz für Arbeiten mit handgeführten Kettensägen, die durch die Normung vorgegeben sind. Basis dafür ist DIN EN 381-5 "Anforderungen an Beinschutz".

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Beinschutz in Bereichen eingesetzt wird, wie er in unter

  • PSA 21, PSA 23

beschrieben ist.

3
Ausführungen

3.1
Formen

3.1.1
Form C

Die Form C sieht den hier grün dargestellten Schutzbereich vor.

ccc_3502_20160901_39.jpg
Abb.: Schnitt im Beinbereich

3.2
Merkmale

3.2.1
Klassifizierung entsprechend der Kettengeschwindigkeit

Mind. Schutzklasse 1: 20 m/s

4
Optionen

Keine Optionen.

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Besonderes Zubehör/besondere Zusatzausstattung für Beinschutz für Arbeiten mit handgeführten Kettensägen wird derzeit nicht angeboten.

6
Empfehlung

6.1
Bund- oder Latzhose bzw. Beinlinge

Bund- oder Latzhose bzw. Beinlinge Form C mit folgender Kennzeichnung:

ccc_3502_20160901_40.jpg

7
Normkonformität

Beinschutz für Arbeiten mit handgeführten Kettensägen muss nach DIN EN 381-5 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser DGUV Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen. Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Schuhe für die Feuerwehr (Abdeckung) (Anhang 09a)

  • Haltegurt (Anhang 16)

9
Hinweise

Keine Hinweise.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Beinschutz für Arbeiten mit handgeführten Kettensägen für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.