DGUV Information 211-041 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Erkennbarkeit

Die Erkennbarkeit von Sicherheitszeichen hängt u. a. von der Größe der Zeichen ab. Welche Größe benötigt wird, hängt von der Weite ab, aus der das Sicherheitszeichen noch erkennbar sein muss (Erkennungsweite). In der folgenden Tabelle sind handelsübliche Schildergrößen und Schrifthöhen in Abhängigkeit von der Erkennungsweite angegeben.

ErkennungsweiteSchriftzeichen
(Ziffern und
Buchstaben)
Schriftgröße (h)
Verbots- und Gebotszeichen Durchmesser (d)Warnzeichen Basis (b)Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen Höhe (a)
[m][mm][mm][mm][mm]
0,5212,52512,5
14255025
2850100
31010050
414200
517200
620100
723300
827
930300
1034400
1137150
1240
1344400600
1447
1550
1654200
1757600
1860
1964
2067900
2170300
2274
2377
2480
2584900
2687
2790
2894
2997
30100

Zudem sollten Sicherheitszeichen so angebracht werden, dass sie deutlich erkennbar sind. Das ist gegeben, wenn

  • die Sicht auf die Sicherheitszeichen nicht eingeschränkt ist (geeignete Höhe, keine Sichtbehinderung durch z. B. größere Maschinen oder ein- bzw. zwischengelagertes Material,…).

  • Sicherheitszeichen ausreichend beleuchtet sind (künstliche bzw. natürliche Beleuchtung oder hinterleuchtete Sicherheitszeichen, ausreichende Anregung langnachleuchtender Produkte - siehe ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme").

  • der Leuchtdichtekontrast zwischen Sicherheitszeichen sowie Zusatzzeichen und dem jeweiligen Hintergrund groß genug ist (Alternativ: Verwendung von Sicherheitszeichen mit Lichtkante).

  • Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sind (z. B. Verwendung von Winkelschildern in langgestreckten Fluren oder in guter Sichthöhe von der Decke herabhängende Sicherheitszeichen).

  • Bei der Beurteilung der Erkennbarkeit der Sicherheitskennzeichnung ist auch zu berücksichtigen, ob das Hör- oder Sehvermögen von Beschäftigten z. B. beim Tragen von persönlicher Schutzausrüstung eingeschränkt ist. Dann kann es erforderlich sein, ergänzende oder alternativ verwendbare Sicherheitskennzeichnung einzusetzen.