DGUV Information 215-210 - Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten

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Abschnitt 4 - 4 Beleuchtung mit Tageslicht

Der Mensch ist entwicklungsgeschichtlich an das Tageslicht und den Rhythmus von Tag und Nacht angepasst. Das Tageslicht wirkt stimulierend und motivierend auf den Menschen.

Das Tageslicht hat Funktionen, die über die Erfüllung der Sehaufgabe hinausgehen. Das über das Auge einfallende Tageslicht trägt durch seine Veränderung von Intensität und Farbe zur Synchronisation der inneren Uhr des Menschen bei. Dessen physische und psychische Verfassung und Leistungsfähigkeit werden durch Tageslicht positiv beeinflusst. Auch deshalb ist eine ausreichende Beleuchtung mit Tageslicht am Arbeitsplatz anzustreben.

Das Licht im Freien weist am Tagehohe Beleuchtungsstärken auf. Selbst an einem trüben Novembertag können draußen horizontale Beleuchtungsstärken von etwa 5.000 lx gemessen werden. Im Sommer werden bei bedecktem Himmel 20.000 lx, bei Sonnenschein sogar 100.000 lx erreicht. Tageslicht ist oft ausreichend vorhanden - es muss nur zielgerichtet zur Beleuchtung der Arbeitsplätze genutzt werden.

Dadurch können auch wirtschaftliche Vorteile, zum Beispiel durch Reduzierung von Energiekosten für die künstliche Beleuchtung erreicht werden. Negative Auswirkungen, die durch einen unangemessenen Wärmeeintrag und Blendung verursacht werden, lassen sich durch eine abgestimmte Planung der Fenster, Dachoberlichter und Sonnenschutzvorrichtungen minimieren.

Für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten sind die folgenden Gütemerkmale der natürlichen Beleuchtung von Bedeutung:

  • Beleuchtungsniveau,

  • Sichtverbindung nach außen,

  • Begrenzung der Blendung und der Wärmeeinstrahlung,

  • Lichtfarbe, Farbwiedergabe und Farbwirkungen.