Abschnitt 9.5 - 9.5 Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter
Arbeiten schwangere Frauen oder stillende Mütter im Unternehmen, muss der Arbeitgeber Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.
Für die Ruheräume gelten die allgemeinen Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche.