DGUV Grundsatz 300-002 - Grundsätze für die Beratung auf Messen

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Abschnitt 2 - 2 Organisation und Vorbereitung der Messeberatungen

Die Fachbereiche benennen gegenüber der DGUV, Abteilung Sicherheit und Gesundheit, eine zentrale Ansprechperson für Fragen der Messeberatungen.

Die DGUV, Abteilung Sicherheit und Gesundheit, führt bei den Fachbereichen eine jährliche Abfrage durch, bei welchen Messen und Ausstellungen Messeberatungsteams gebildet werden. Die DGUV erstellt aus den Rückmeldungen eine Übersicht zur allgemeinen Information der Fachbereiche und als Arbeitshilfe zur gegenseitigen Abstimmung. Die Übersicht enthält das federführende Sachgebiet.

Neben Vertreterinnen und Vertretern der Unfallversicherungsträger können nach Absprache auch Expertinnen und Experten der Marktüberwachung der Länder und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin an den Messeberatungsteams der Unfallversicherung teilnehmen. Die Teilnahme der Marktüberwachung erfolgt unbeschadet ihres hoheitlichen Auftrags. Wird sie hoheitlich tätig, erfolgt dies außerhalb der Messeberatung.

Die Fachbereiche bzw. ihre Sachgebiete bilden ihre Messeberatungsteams vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Zu den Aufgaben des federführenden Sachgebiets gehört es,

  • den Ablauf der Messeberatung zu koordinieren, einschließlich der Auswertung,

  • die Ausstellungsleitung zu informieren und ggf. einzubinden sowie

  • den Kontakt zur zuständigen staatlichen Marktüberwachung aufzunehmen.

Im Vorfeld der Tätigkeit setzen sich die Messeberatungsteams Ziele und legen bei Bedarf Schwerpunkte fest.

Die Mitglieder der Messeberatungsteams unterliegen den allgemeinen Verschwiegenheitspflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallversicherung (Anhang). Sofern Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Marktüberwachung oder der BAuA teilnehmen, finden die dort geltenden Verschwiegenheitspflichten Anwendung.