DGUV Information 203-084 - Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Technische und bauliche Maßnahmen

  1. 1.

    Wäsche mit Infektionsgefährdung ist in geeigneten Räumlichkeiten und mit geeigneten Verfahren aufzubereiten.

  2. 2.

    Die Eingabeseite (unreine Seite) und Ausgabeseite (reine Seite) sind vorzugsweise räumlich mit einer baulichen Trennung voneinander zu separieren. Die bauliche Trennung sollte so gestaltet sein, dass kein Luftaustausch zwischen den Bereichen stattfinden kann oder die Luft nur von der reinen in die unreine Seite übergehen kann. Die Eingabeseite ist so zu bemessen, dass das aufzubereitende Gut kurzzeitig gelagert werden kann. Die Räumlichkeiten, in denen die Schmutzwäsche bearbeitet wird, sollten über eine Lüftungsmöglichkeit verfügen. Sofern mit einer Aerosolbildung durch Bearbeitung der Schmutzwäsche zu rechnen ist, ist eine geeignete technische Lüftung vorzusehen. Die Räumlichkeiten dürfen nicht zu anderen Zwecken der offenen Lagerung, des Umkleidens oder als Sozialraum genutzt werden.

  3. 3.

    Die reine und unreine Seite sollten jeweils mit eigenen Zugängen ausgestattet sein. Personendurchgänge zwischen unreiner und reiner Seite sind als Personenschleusen einzurichten. Die Türen der Personenschleusen sollen so gegeneinander verriegelt sein, dass nur jeweils eine Tür geöffnet werden kann. Es ist sicherzustellen, dass in Personenschleusen und an den Zugängen Einrichtungen zur Händedesinfektion, sowie zur Aufbewahrung von Schutzbekleidung vorhanden sind.

    Wird Material, z. B. Wäschecontainer, von der unreinen Seite auf die reine Seite befördert, so ist dieses - wenn möglich maschinell - zu desinfizieren.

  4. 4.

    Den Beschäftigten sind leicht erreichbare Handwaschplätze mit fließendem warmem und kaltem Wasser, Spendern für Hautreinigung und -desinfektion, Hautpflegemittel, sowie Handtücher zum einmaligen Gebrauch zur Verfügung zu stellen. Die Handwaschbecken sind mit Armaturen auszustatten, welche ohne Handberührungen bedienbar sind. Eine entsprechende Nachrüstung der Armaturen ist nur im Zusammenhang mit einer Neugestaltung oder wesentlichen Umgestaltung des Handwaschplatzes erforderlich.

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Abb. 3 Wäscherei (Beispiel)
  1. 5.

    Um den Kontakt der Beschäftigten mit der Schmutzwäsche sowie Aerosolbildung zu minimieren, ist diese unmittelbar in ausreichend widerstandsfähigen und dichten sowie eindeutig gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln, zu transportieren und ggf. zu lagern. Eine Abstimmung zwischen den Arbeitsbereichen, in denen die Wäsche anfällt, und dem Bereich der Aufbereitung (Wäscherei) ist zur richtigen Sammlung und Kennzeichnung erforderlich.

    Das Sammeln in den Arbeitsbereichen, in denen die Wäsche anfällt, schließt insbesondere ein:

    1. a.

      Gesondertes Erfassen von Wäsche, die einem besonderen Waschverfahren zugeführt werden muss.

    2. b.

      Gesondertes Erfassen von nasser (z. B. mit Körperflüssigkeiten oder Körperausscheidungen durchtränkter) Wäsche in dichten Behältnissen.

    3. c.

      Vor dem Abwurf der Wäsche sind Fremdkörper daraus zu entfernen.

    Wäsche, die Fremdkörper enthält, von denen ein Verletzungsrisiko ausgeht, darf der Wäscherei nicht übergeben werden.

    Folgende Behältnisse gelten als geeignet:

    • Textilsäcke aus einem Material von mindestens 220 g/m2, dessen Kett- und Schusssystem bei dichter Einstellung möglichst ausgeglichen sein soll,

    • Reißfeste Kunststoffsäcke (z. B. aus Polyethylen) von mindestens 0,08 mm Foliendicke.

  2. 6.

    Oberflächen (Arbeitsflächen und angrenzende Wandflächen, Fußböden, Flächen eingebauter Einrichtungen, Flächen an Geräten und Apparaten), die mit biologischen Arbeitsstoffen wie z. B. von Schmutzwäsche in Kontakt kommen können, müssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein.

    Hinweis:

    Je nach zu erwartender Verunreinigung kann diese Forderung für Wandflächen z. B. durch fachgerechte Anstriche mit Beschichtungsstoffen oder -systemen der Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 nach EN 13300:2002 erfüllt werden.

  3. 7.

    Beim Beladen der Waschmaschine mit Schmutzwäsche muss die Exposition der Beschäftigten mit Krankheitserregern minimiert werden.

    Hinweis:

    Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, dass die oben genannten Behältnisse in die Waschmaschine gegeben werden. Dies schließt die direkte Berührung mit der Wäsche sowie das Ausschütteln von Säcken aus. Dabei kann die Eingabe unmittelbar oder mittelbar über eine mechanische oder pneumatische Förderanlage erfolgen. Werfen und starkes Stauchen der Behältnisse ist zu vermeiden, um die Aufwirbelung von Mikroorganismen zu verringern. Tätigkeiten mit geöffneten Wäschesäcken sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Wenn benutzte Wäsche von Hand sortiert werden soll, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich; siehe Anhang 3 "Maßnahmen beim Sortieren von Wäsche mit erhöhter Infektionsgefährdung".

  4. 8.

    Die vom Arbeitsplatz getrennten Umkleidemöglichkeiten müssen eine getrennte Aufbewahrung von Arbeitskleidung bzw. persönlicher Schutzausrüstung und Privatkleidung ermöglichen.