DGUV Information 207-023 - Prüfliste für Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas und deren Aufstellungsräume in Bädern

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Abschnitt 1 - Prüfliste

für Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas und deren Aufstellungsräume in Bädern

JaNein
1. Bau und Ausrüstung
1.1Chlorgasraum
1.1.1Der Fußboden im Chlorgasraum liegt ausgangsseitig nicht unter der angrenzenden Geländeoberfläche und nicht über Laderampenhöhe (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.1.2Im Chlorgasraum sind nur die für den Betrieb der Chlorungsanlage erforderlichen Einrichtungen vorhanden (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.1.3Der Chlorgasraum hat keine Verbindung zu anderen Räumen (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.1.4Der Chlorgasraum ist feuerhemmend und gasdicht von anderen Räumen abgetrennt (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.1.5Der Chlorgasraum hat keine Lüftungsöffnungen (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.1.6Es ist sichergestellt, dass die Temperatur im Chlorgasraum 15° C nicht unterschreiten kann (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.1.7Es ist sichergestellt, dass die Oberflächentemperatur der Chlorgasbehälter 50°C nicht überschreiten kann (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.1.8Im Sicherheitsabstand zur Türöffnung des Chlorgasraumes liegen im Außenbereich keine tiefer liegenden Räume, Gruben, Schächte oder Kanäle (Abschnitt 4.4.6.1).

Hinweis: Der Sicherheitsabstand beträgt 5 Meter. Im Fall, dass nur maximal der Inhalt aus einem 50 oder 65 kg Chlorgasbehälter austreten kann, sind 3 Meter Sicherheitsabstand ausreichend.
[_][_]
1.1.9Es ist sichergestellt, dass kein Chlorgas in Frischluftansaugöffnungen gelangen kann (Abschnitt 4.4.6.1).

Hinweis: Der hierfür notwendige größere Sicherheitsabstand ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
[_][_]
1.1.10Der Chlorgasraum ist gemäß ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) unter Bezugnahme des Anhanges 1 der DGUV Regel 107-001 gekennzeichnet. [_][_]
1.1.11Die Elektroinstallation ist bei einer Chlorgasbeseitigungseinrichtung mit Wassersprühanlage spritzwassergeschützt ausgeführt - Schutzart IP x4 (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.1.12Im Chlorgasraum ist ein Chlorgassensor vorhanden (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.2Ausgang
1.2.1Der Chlorgasraum hat einen unmittelbaren Ausgang ins Freie (Abschnitt 4.4.6.1).[_][_]
1.2.2Die Tür des Chlorgasraumes schlägt nach außen auf (Abschnitt 4.4.6.1).[_][_]
1.2.3Der Chlorgasraum ist gegen Zutritt Unbefugter gesichert z. B. durch ein Schloss (Abschnitt 4.4.1). [_][_]
1.2.4Die Tür des Chlorgasraumes ist von innen ohne Schlüssel jederzeit zu öffnen (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.2.5Die Tür zum Chlorgasraum hat keine Lüftungsöffnungen (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.2.6Die Tür zum Chlorgasraum grenzt nicht unmittelbar an Fluchtwege (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.3Chlorgasbeseitigungseinrichtung
1.3.1Der Chlorgasraum ist mit einer wirksamen Chlorgasbeseitigungseinrichtung ausgestattet (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.3.2Die Chlorgasbeseitigungseinrichtung muss vom Chlorgaswarngerät bei Chlorgasausbruch automatisch in Gang gesetzt werden (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.3.3Zusätzlich ist die Aktivierung der Chlorgasbeseitigungseinrichtung von Hand außerhalb des Chlorgasraumes möglich (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.3.4Es ist im Falle einer Wassersprühanlage im Chlorgasraum ein ausreichend bemessener Bodenablauf mit Geruchsverschluss vorhanden (Abschnitt 4.4.6.1).[_][_]
1.3.5Die Wassersprühanlage verfügt über eine ausreichende Anzahl an Sprühdüsen im Decken- und Türbereich.

Hinweis: Eine Berieselung wird durch Sprühstrahldüsen mit einem Strahlwinkel von etwa 120° und mittlerer Tröpfchengröße unter 0,8 mm sichergestellt.

In der Regel ist die Wassersprühanlage auf ca. 2 m3 Wasser je h und Raum auszulegen. Bei Anlagen mit Chlorgasbehältern > 65 kg ist die Wassermenge mindestens zu verdoppeln (Abschnitt 4.4.6.1).
[_][_]
1.4Chlorgaswarngerät
1.4.1Das Chlorgaswarngerät zeigt mit einem akustischen Signal einen Chlorgasaustritt spätestens bei 2,5 ppm an (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.4.2Das Chlorgaswarngerät zeigt zwischen 5 ppm und maximal 20 ppm mit einem optischen (außen am Chlorgasraum) und akustischen Signal einen Chlorgasausbruch an (Abschnitt 4.4.6.1).

Hinweis: Die Warnsignale müssen während den Betriebszeiten jederzeit von einer unterwiesenen Person wahrnehmbar sein.
[_][_]
1.4.3Für den Fall, dass bei einem Chlorgasausbruch mehr als der Inhalt einer Gasflasche austreten kann oder sich der Chlorgasraum in baulich ungünstiger Lage befindet wird der Alarm an eine ständig besetzte Stelle geleitet (Abschnitt 4.4.6.1). [_][_]
1.5Behälter, Leitungen und sonstige Einrichtungen
1.5.1Chlorgasflaschen sind einzeln gegen Umstürzen gesichert (Abschnitt 5.8). [_][_]
1.5.2Chlorgasbehälter sind entsprechend ihrem Inhalt und Füllungsgrad ("leer" oder "voll") gekennzeichnet (Abschnitt 5.8). [_][_]
1.5.3Nicht angeschlossene Chlorgasbehälter sind mit Ventilverschlussmuttern und Ventilschutzkappen versehen (Abschnitt 5.8). [_][_]
1.5.4Beim Ausbleiben oder Stillstand des zu chlorenden Wassers wird die Chlorgaszufuhr automatisch abgeschaltet (Abschnitt 4.4.5).

Hinweis: Einbau einer Sicherheitseinrichtung, z. B. Strömungswächter in Rein- und Messwasserleitung.
[_][_]
1.5.5Die Abblaseleitung vom Sicherheitsabblaseventil endet in einer Adsorptionseinrichtung im Chlorgasraum. Ein zusätzliches Vakuumsicherheitsventil in der Vakuumleitung nach dem Sicherheitsabblaseventil mit der Adsorptionseinrichtung im Chlorgasraum ist vorhanden (DIN 19606).[_][_]
1.5.6Zum Abdichten undichter Ventile sind geeignete Schutzvorrichtungen (Notfallausrüstung) vorhanden (Abschnitt 5.8). [_][_]
2. Betrieb
2.1Unterwiesene Person und Betriebsanweisung
2.1.1Der Zugang zum Chlorgasraum und die Bedienung der Chlorgasanlage erfolgen ausschließlich durch unterwiesene Personen (Abschnitt 5.2). [_][_]
2.1.2Eine Betriebsanweisung ist vorhanden und an geeigneter Stelle ausgehängt (Abschnitt 5.3). [_][_]
2.1.3Beim Chlorgasbehälterwechsel werden neue Dichtungen eingesetzt und Dichtheitsprüfungen mit Prüfreagenz (Ammoniaklösung) durchgeführt (Abschnitt 5.7). [_][_]
2.1.4Ein aktueller Chlorgasalarmplan ist vorhanden (Abschnitt 5.3). [_][_]
2.1.5Auf Basis des Chlorgasalarmplanes werden regelmäßig Übungen durchgeführt (Abschnitt 5.10). [_][_]
2.2Persönliche Schutzausrüstungen
2.2.1Beim Chlorgasbehälterwechsel werden geeignete Atemschutzgeräte (Vollmaske mit B2P2 Kombinationsfilter oder gebläseunterstützes Filtergerät) getragen (Abschnitt 5.14).

Hinweis: Atemschutzgeräte sind in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen zu prüfen.
[_][_]
2.2.2Für jedes Atemschutzgerät ist ein Ersatzfilter vorhanden (Abschnitt 5.14).[_][_]
2.2.3Filter werden vor Ablauf der zulässigen Lagerzeit ersetzt (Abschnitt 5.14). [_][_]
2.2.4Geöffnete Filter werden mit dem Datum des Öffnungstages versehen und spätestens nach sechs Monaten ersetzt (Abschnitt 5.14). [_][_]
2.2.5Die Beschäftigten werden durch praktische Übungen im Tragen der Atemschutzgeräte jährlich unterwiesen (Abschnitt 5.14). [_][_]
2.2.6Die Atemschutzgeräte werden außerhalb des Chlorgasraumes leicht erreichbar und staub- und feuchtigkeitsgeschützt aufbewahrt (Abschnitt 5.14). [_][_]
3. Prüfung
3.1Die Chlorgasanlage wurde vor der ersten Inbetriebnahme durch eine befähigte Person geprüft (§ 14 BetrSichV).[_][_]
3.2Die Chlorgasanlage und das Chlorgaswarngerät werden regelmäßig und vor jeder Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person geprüft (Abschnitt 7).

Hinweis: Es hat sich eine Prüffrist von zwölf Monaten bewährt.
[_][_]
3.3Die Chlorgasbeseitigungseinrichtung mit Wassersprühanlage wird regelmäßig auf Funktion kontrolliert (Abschnitt 7).

Hinweis: Es hat sich eine Prüffrist von sechs Monaten bewährt.
[_][_]
3.4Die Wasservorlage im Bodenablauf wird wöchentlich kontrolliert (Abschnitt 7.1). [_][_]

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