DGUV Information 206-018 - Trauma - Psyche - Job Ein Leitfaden für Aufsichtspersonen

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Folgen

Werden länger anhaltende und über die akute Schock- und Belastungsreaktion hinaus bestehende Symptome und Beschwerden nicht wahrgenommen, kann dies für Betroffene und den Betrieb schwerwiegende Folgen haben, z. B.:

  • lange Ausfallzeiten

  • lange Behandlungszeiten

  • Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit

  • Vermeidungsverhalten gegenüber bestimmten (Teil-)Tätigkeiten

  • Berufswechsel

  • Berufs-, Tätigkeitsaufgabe, Berufsunfähigkeit

  • Rückzugsverhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie im privaten Umfeld

  • Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Suchtgefährdung)

Daher sollten Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte nach einem traumatischen Ereignis der oder dem Betroffenen gegenüber aufmerksam sein und ggf. Unterstützung anbieten.

Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt kann in einem ärztlichen Gespräch unterstützen und vermitteln.

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Abb. 1 Mögliche Verarbeitungsverläufe nach einem traumatischen Ereignis (in Anlehnung an LUCAS, 2001)