Abschnitt 2 - 2 Argumentationshilfen für die Beratung
Möglicherweise stoßen Sie im Unternehmen auf Vorbehalte, weil das Thema als exotisch und "weit weg" empfunden wird oder tabuisiert ist. Deshalb finden Sie im Folgenden eine Zusammenstellung von Vorbehalten und geeigneten Argumentationen.
Vorbehalt | Antwort | ||
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Wir haben wahrlich andere Sorgen. | Das glaube ich Ihnen gern. Aber: Wenn Sie unvorbereitet in ein solches Ereignis geraten, bekommen Sie noch mehr Sorgen. | ||
Früher sind die Leute auch ohne Hilfe zurechtgekommen. | Ja, das mag in Einzelfällen so gewesen sein. Sie kommen mit Hilfe aber nachweislich besser zurecht. Und das ist gut für den Betrieb wie auch für den Betroffenen. | ||
Unsere Mitarbeiter werden damit schon fertig. | Nach außen hin mag das so aussehen. Aber es gibt leider auch die weniger offensichtlichen Auswirkungen, z. B. Fehlzeiten, Leistungseinbußen, Konzentrationsprobleme, zwischenmenschliche Probleme, Suchtgefährdung ... | ||
Malen Sie mal den Teufel nicht an die Wand. | Keiner denkt gerne an solche Ereignisse. Aber wenn wir davor die Augen verschließen, können wir ihnen auch nichts entgegensetzen. | ||
Wir haben keine Zeit dafür. | Ein hoher Zeitaufwand ist auch gar nicht notwendig. Und ich unterstütze Sie gern. | ||
Bei uns passiert so was nicht. | Das wünsche ich Ihnen sehr, aber leider ist es nicht ausgeschlossen. | ||
...das kostet doch bloß wieder... | Welche Kosten meinen Sie? Die Kosten für den langen Arbeitsausfall des betroffenen Mitarbeiters oder andere betriebliche Folgekosten? | ||
Wenn es kommt, kommt es sowieso anders, als man denkt. | Richtig, man wird von solch einem Ereignis immer überrascht. Gerade deshalb ist es so wichtig, dann schon einen Plan B in der Schublade zu haben und vorbereitet zu sein. | ||
Wir sind ein Betrieb und kein Erholungsheim! | Das ist richtig. Deshalb sollten wir auch gemeinsam schauen, wie er auch nach solchen Ereignissen gesund am Laufen bleibt. | ||
Wo steht denn, dass der Betrieb sich darum kümmern muss? | Rechtliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz. Danach hat der Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, mit denen Gefährdungen der Mitarbeiter vermieden oder möglichst gering gehalten werden. |