DGUV Information 213-705 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Mehlstaub in Backbetrieben

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Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich und Hinweise

EGU geben dem Betrieb praxisgerechte Hinweise, wie sichergestellt werden kann, dass Arbeitsplatzgrenzwerte und andere Beurteilungsmaßstäbe eingehalten sind oder anderweitig davon ausgegangen werden kann, dass ein Stand der Technik erreicht ist. Werden die Verfahrensparameter sowie die Schutzmaßnahmen eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass das Minimierungsgebot nach § 7 Abs. 4 der GefStoffV erfüllt wird.

Diese EGU behandeln ausschließlich die Gefährdung durch inhalative Exposition. Es sind auch andere, z. B. dermale, orale oder psychische Gefährdungen möglich. Diese sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Diese Empfehlungen gelten für staubarmes Arbeiten in Backbetrieben, Konditoreien und Herstellungsbetrieben anderer Backwaren, bei denen die Möglichkeit der Exposition gegenüber Mehlstaub besteht. Sie basieren auf Messungen der einatembaren Fraktion (E-Staub) in der Luft an Arbeitsplätzen.

Relevante Arbeitsbereiche sind Räume für die Teigherstellung und Teigaufbereitung sowie das Mehllager.

Getreidemühlen fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Empfehlungen.

Es werden für die aufgeführten Tätigkeiten technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen beschrieben, bei deren Umsetzung auf eine messtechnische Überwachung verzichtet werden kann.

Wird entsprechend den hier vorgegebenen Empfehlungen gearbeitet, liegt die Mehlstaubkonzentration unterhalb 3,5 mg/m3 (E-Staub).

Damit entfällt die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge, die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei Überschreitung einer Mehlstaubkonzentration von 4 mg/m3 zu veranlassen hat.