DGUV Information 209-083 - Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen - Bauliche Gestaltung, Betrieb

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Abschnitt 8.5 - 8.5 Notentnahmestutzen

Um die Möglichkeit zur Entleerung des Silos auch in Sondersituationen oder bei Störungen zu haben, ist es unbedingt erforderlich, dass die Austrageinrichtung über mindestens 2 Ausfallstutzen verfügt. Außerdem sollte zwischen den beiden Ausfallstutzen eine Weiche oder Umschaltmöglichkeit bestehen. Der für den Normalbetrieb nicht benötigte Ausfallstutzen kann auch mit einem Blechdeckel verschlossen werden.

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Abb. 8.10 Siloaustragung mit zwei Entnahmestutzen