DGUV Information 211-040 - Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologie an Arbeitsplätzen Technische Rahmenkriterien

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Abschnitt 2 - 2 Smartphone

Smartphones stehen wie kaum ein anderes Arbeitsmittel für das neue mobile und vernetzte Arbeiten. Sie vereinen viele Funktionalitäten in einem Gerät, die noch vor wenigen Jahren eine Gerätevielfalt voraussetzten. Aufgrund dieser Eigenschaften sind sie als Arbeitsmittel oft die erste und kostengünstigste Wahl. Leider werden die Geräte jedoch mit Aufgabenlasten überladen, für die sie insbesondere aus ergonomischen Gründen nicht geeignet sind. Längere Eingabetätigkeiten an Touchscreens oder Mini-Tastaturen sind nur zum Preis hoher physischer und psychischer Beanspruchungen zu gewährleisten. Zudem sind die Displays in ihrer Größe vollkommen ungeeignet, um umfangreichere Informationsmengen auszulesen. Achten Sie auf eine aufgabengerechte Anwendung der Geräte, d.h. nutzen Sie Smartphones vornehmlich zur mündlichen Kommunikation und für eingäbe- und lesearme Aufgaben, wie z. B. Terminübermittlungen. Als Richtwert kann eine Arbeitsdauer von 5 Minuten andauernder Tätigkeit am Bildschirm akzeptiert werden. Für andere typische Aufgaben nutzen Sie besser Notebooks bzw. Tablet-PCs gemäß den aufgeführten Kriterien.