DGUV Information 202-091 - Medikamentengabe in Schulen

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Medikamentengabe in Schulen
(DGUV Information 202-091)

Information

ccc_3448_as_6.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe April 2021

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Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Medikamentengabe in Schulen1
Schutz von Schülerinnen und Schülern2
Medikamentengabe als Teilübertragung der Personensorge3
Schutz von Lehrerinnen und Lehrern4
Beschränkung der Haftung5
Notfälle6