| Anforderungskriterium | AMS-Beratung | AMS-Begutachtung |
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1 | Ausbildung | Aufsichtsperson (nach SGB VII) oder Präventionsmitarbeiter bzw. -mitarbeiterin mit der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsarzt oder Betriebsärztin oder Personen, die eine vergleichbare Ausbildung durchlaufen haben
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2 | Persönliche Eigenschaften | Unparteiisch Schnelle Auffassungsgabe Organisationstalent Verhandlungsgeschick Durchsetzungsvermögen Fähig zur Kommunikation auf jeder Unternehmensebene Diplomatisch im Umgang mit Menschen Sachlich und fähig zu konstruktiver Zusammenarbeit Zuverlässig und korrekt in der Ausführung festgelegter Verfahren
| dito |
3 | Allgemeine Fachkenntnisse | Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (inkl. Ausbildung) Branchenspezifische Fachkenntnisse Kenntnisse der systembezogenen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
| Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (inkl. Ausbildung) Branchenspezifische Fachkenntnisse Kenntnisse der systembezogenen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
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4 | Spezifische Fachkenntnisse | Integration von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in betriebliche Prozesse und damit verbundener betriebswirtschaftlicher Nutzen Inhalte, Erfahrungen und praktischer Umgang mit Modellen, Konzepten und Handlungshilfen zu AMS Verknüpfbarkeit mit anderen Managementsystemen Schritte zur Einführung von AMS in Unternehmen Kenntnisse über den kontinuierlichen Verbesserungsprozess Rollenverständnis bei der AMS-Beratung Kenntnisse über den Umgang und Einsatz UV-Trägerspezifischer Handlungshilfen und Werkzeuge Kenntnisse über Spezialthemen bei entsprechendem Bedarf, wie z. B. über DIN ISO 45001, BGM/ BGF
| Wie AMS-Beratung sowie Kenntnisse über die Rahmenbedingungen für die Begutachtungsstelle und das Begutachtungsverfahren der UV-Träger Schritte des Begutachtungsverfahrens Kenntnisse und Erfahrungen über die Begutachtungstätigkeit Kenntnisse über kommunikative Techniken bei der AMS-Begutachtung (Frage-, Gesprächs- und Präsentationstechnik) Rollenverständnis bei der AMS-Begutachtung Kenntnisse der UV-Trägerspezifischen Begutachtungsverfahren Teilnahme/Begleitung an mindestens zwei Begutachtungen Kenntnisse über Spezialthemen, bei entsprechendem Prüfumfang, wie z. B. über DIN ISO 45001, BGM/BGF
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5 | Aufrechterhaltung und Verbesserung der Kompetenzen | | Mindestens jährliche Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch (z. B. UV-Träger-intern oder UV-Träger-übergreifend) Ständige Aktualisierung des Wissenstandes Regelmäßige Durchführung von Begutachtungen oder Teilnahme daran
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Die notwendige Fachkompetenz für die Begutachtung eines Unternehmens, z. B. bezüglich Spezialbranchen oder -themen muss vorhanden sein. Dazu können zum Begutachtungsteam auch entsprechende Fachleute hinzugezogen werden (siehe 3.4).