DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anlage 1 - Kompetenzen der Personen, die AMS-Beratungen und -Begutachtungen durchführen

AnforderungskriteriumAMS-BeratungAMS-Begutachtung
1Ausbildung
  • Aufsichtsperson (nach SGB VII) oder

  • Präventionsmitarbeiter bzw. -mitarbeiterin mit der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsarzt oder Betriebsärztin oder

  • Personen, die eine vergleichbare Ausbildung durchlaufen haben

dito
2Persönliche Eigenschaften
  • Unparteiisch

  • Schnelle Auffassungsgabe

  • Organisationstalent

  • Verhandlungsgeschick

  • Durchsetzungsvermögen

  • Fähig zur Kommunikation auf jeder Unternehmensebene

  • Diplomatisch im Umgang mit Menschen

  • Sachlich und fähig zu konstruktiver Zusammenarbeit

  • Zuverlässig und korrekt in der Ausführung festgelegter Verfahren

dito
3Allgemeine Fachkenntnisse
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (inkl. Ausbildung)

  • Branchenspezifische Fachkenntnisse

  • Kenntnisse der systembezogenen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

  • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (inkl. Ausbildung)

  • Branchenspezifische Fachkenntnisse

  • Kenntnisse der systembezogenen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

4Spezifische Fachkenntnisse
  • Integration von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in betriebliche Prozesse und damit verbundener betriebswirtschaftlicher Nutzen  1)

  • Inhalte, Erfahrungen und praktischer Umgang mit Modellen, Konzepten und Handlungshilfen zu AMS  1)

  • Verknüpfbarkeit mit anderen Managementsystemen  1)

  • Schritte zur Einführung von AMS in Unternehmen  1)

  • Kenntnisse über den kontinuierlichen Verbesserungsprozess  1)

  • Rollenverständnis bei der AMS-Beratung  1)

  • Kenntnisse über den Umgang und Einsatz UV-Trägerspezifischer Handlungshilfen und Werkzeuge

  • Kenntnisse über Spezialthemen bei entsprechendem Bedarf, wie z. B. über DIN ISO 45001, BGM/ BGF

  • Wie AMS-Beratung sowie

  • Kenntnisse über die Rahmenbedingungen für die Begutachtungsstelle und das Begutachtungsverfahren der UV-Träger  2)

  • Schritte des Begutachtungsverfahrens  2)

  • Kenntnisse und Erfahrungen über die Begutachtungstätigkeit  2)

  • Kenntnisse über kommunikative Techniken bei der AMS-Begutachtung (Frage-, Gesprächs- und Präsentationstechnik)  2)

  • Rollenverständnis bei der AMS-Begutachtung  2)

  • Kenntnisse der UV-Trägerspezifischen Begutachtungsverfahren

  • Teilnahme/Begleitung an mindestens zwei Begutachtungen

  • Kenntnisse über Spezialthemen, bei entsprechendem Prüfumfang, wie z. B. über DIN ISO 45001, BGM/BGF

5Aufrechterhaltung und Verbesserung der Kompetenzen
  • Mindestens jährliche Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch (z. B. UV-Träger-intern oder UV-Träger-übergreifend)

  • Ständige Aktualisierung des Wissenstandes

  • Mindestens jährliche Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch (z. B. UV-Träger-intern oder UV-Träger-übergreifend)

  • Ständige Aktualisierung des Wissenstandes

  • Regelmäßige Durchführung von Begutachtungen oder Teilnahme daran

Die notwendige Fachkompetenz für die Begutachtung eines Unternehmens, z. B. bezüglich Spezialbranchen oder -themen muss vorhanden sein. Dazu können zum Begutachtungsteam auch entsprechende Fachleute hinzugezogen werden (siehe 3.4).

Erwerb durch Seminare wie z. B.

  • DGUV Seminarreihe AMS 1 "Arbeitsschutzmanagement - Ausbildung zum Berater"

  • oder vergleichbare Qualifikation

Erwerb durch Seminare wie z. B.

  • DGUV Seminarreihe AMS 2 "Arbeitsschutzmanagement - Ausbildung zum Begutachter"

  • oder vergleichbare Qualifikation