DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Auf Basis dieses Grundsatzes beraten die UV-Träger bei der Einführung und Verbesserung von AMS und können interessierten Unternehmen anbieten, auf freiwilliger Basis

  • die Wirksamkeit ihres AMS auf Grundlage des NLF begutachten zu lassen, und im Rahmen dieser Begutachtung

  • die betriebliche Umsetzung der DIN ISO 45001 und/oder weiterer bestehender Managementstandards bzw. Referenzdokumente mit Bezug zum Arbeitsschutz optional begutachten zu lassen,

  • ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Sinne eines integrierten Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf Grundlage der gemeinsamen Qualitätskriterien im Präventionsfeld "Gesundheit im Betrieb" der gesetzlichen UV-Träger und der DGUV optional begutachten zu lassen.

Bei den Beratungen und Begutachtungen zu AMS berücksichtigen die UV-Träger auch Ansätze zur Förderung der Präventionskultur im Unternehmen, da sie die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes wesentlich beeinflusst und mit AMS in gegenseitiger Wechselwirkung steht.

Der verwendete Begriff "Unternehmen" schließt auch Bildungseinrichtungen und öffentliche Verwaltungen mit ein.

Berücksichtigte Dokumente

  • Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF)

  • DIN ISO 45001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit"

  • DIN EN ISO 19011:2018 "Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen"

  • DIN EN ISO 17021:2015 "Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren - Teil 1: Anforderungen"

  • Qualitätskriterien im Präventionsfeld "Gesundheit im Betrieb" der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und der DGUV

  • Qualitätskriterien für Maßnahmen zur Präventionskulturentwicklung - Information für die Unfallversicherungsträger