DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Vorbereitung der Begutachtung im Unternehmen

Der Begutachter bzw. die Begutachterin stimmt mit dem Unternehmen den Ablauf der Begutachtung vor Ort ab hinsichtlich:

  • Datum, voraussichtlicher Dauer, Ort und Zeitplan

  • Teilnehmende seitens des Unternehmens und des UV-Trägers

Die Begutachtung kann in größeren Unternehmen in mehreren Bereichen gleichzeitig durchgeführt werden.

Verfügt das Unternehmen über mehrere Standorte oder selbstständige Organisationseinheiten, kann die Begutachtung nach einer Stichprobenregelung erfolgen (siehe Anlage 4). Voraussetzung dafür ist, dass die AMS der Standorte vergleichbar sind.