DGUV Information 213-727 - Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen von Kfz in Prüfstellen amtlich anerkannter Überwachungsinstitutionen

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Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen von Kfz in Prüfstellen amtlich anerkannter Überwachungsinstitutionen
(DGUV Information 213-727)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Juli 2014

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Verfahren und Tätigkeiten 3
Arbeitsbereich3.1
Arbeitsverfahren3.2
Gefahrstoffexposition 4
Gefahrstoffe und Gefahrstoffquellen4.1
Expositionsmessungen4.2
Bewertung4.3
Schutzmaßnahmen 5
Allgemeine Schutzmaßnahmen5.1
Schutzmaßnahmen für AU-Arbeitsbereiche5.2
Empfehlungen6
Anwendungshinweise7
Überprüfung8
AnhangAnhang

Kurzfassung

Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen von Kfz in Prüfstellen amtlich anerkannter Überwachungsinstitutionen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verlangt die Gesetzgebung Ermittlungen zu den am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffen und die Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen. Diese Empfehlungen geben hierzu eine praxisgerechte Hilfestellung und dokumentieren den derzeitigen Stand der Technik für den Arbeitsbereich "Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen von Kfz in Prüfstellen amtlich anerkannter Überwachungsinstitutionen". Die eingesetzten Arbeitsverfahren und die berücksichtigten Gefahrstoffexpositionen, u. a. Dieselmotoremissionen (DME), CO2, CO, SO2, Stickoxide und Benzol, werden detailliert beschrieben. Werden die genannten Bedingungen am Arbeitsplatz erfüllt und insbesondere die empfohlenen Schutzmaßnahmen angewandt, kann bei entsprechender Dokumentation der Befund dieser Empfehlungen (Einhaltung der Grenzwerte) übernommen werden; aufwendige Kontrollmessungen entfallen.

Vorbemerkung

Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung werden von

  • den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und

  • dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Sie haben das Ziel, den Unternehmen eine Hilfe für den auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bezogenen Teil der Gefährdungsbeurteilung zu geben, und werden in das Sammelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Bestell-Nr. DGUV Information 213-700 ff. aufgenommen.

Diese Empfehlungen wurden erarbeitet in Zusammenarbeit von:

  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Sankt Augustin

  • und Überwachungsinstitutionen.