DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Persönliche Schutzausrüstung

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Abb. 13 Persönliche Schutzausrüstung für Motorsägenarbeit

Der Arbeitgeber hat geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Für Waldarbeiten sind aufgrund der Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen je nach Tätigkeit und Gefährdung persönliche Schutzausrüstungen zu stellen. Als Beispiel dient hier die Arbeit mit der Motorsäge:

  • Schutzhelmkombination mit Gehör- und Gesichtsschutz

  • Schutzhandschuhe

  • Schnittschutzhose

  • Sicherheitsschuhe und -stiefel mit Schnittschutzeinlagen

  • Oberbekleidung in Signalfarbe

  • Wetterschutzkleidung (z. B. Regenjacke, Faserpelz, Funktionsunterwäsche)

  • gegebenenfalls Warnkleidung nach DIN EN 471 (bei Arbeiten im Verkehrsraum) (siehe DGUV Information 212-016 "Warnkleidung").

Nicht alle auf dem Markt angebotenen persönlichen Schutzausrüstungen sind sicher und brauchbar; z. B. bestätigt das FPA-Zeichen die Brauchbarkeit für die Waldarbeit (siehe Punkt 3 Maschinen, Werkzeuge und Geräte).

Persönliche Schutzausrüstung hat in der Regel nur eine begrenzte Schutzwirkung. Sie kann fachkundiges und sicheres Arbeiten nicht ersetzen.

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Abb. 14 Faserpelz in Signalfarbe
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Abb. 15 Regenschutzkleidung in Signalfarbe
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Abb. 16 Funktionsunterwäsche

2.4.1 Schutzhelmkombination

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Abb. 17 Schutzhelmkombination mit Gehör- und Gesichts- und Nackenschutz

Zur Schutzhelmkombination gehören:

  • Der Helm schützt vor herabfallenden Ästen.

  • Der Gesichtsschutz hält Sägespäne und peitschende Äste ab.

  • Der Gehörschutz dämmt Lärm und verhütet damit Gehörschäden.

Das ist zu beachten:
  • Nur geprüfte Helme verwenden (Prüfzeichen und Herstellungsdatum befinden sich auf der Unterseite des Helmschirms).

  • Die Helmkombination ist regelmäßig auf Beschädigung zu prüfen, schadhafte Teile sind auszutauschen

  • Der Helm ist nach einer starken Schlagbeanspruchung sofort auszutauschen, auch wenn äußerlich keine Schäden erkennbar sind.

  • Zulässige Verwendungsdauer des Helms beachten (siehe Herstellerangaben).

  • Der Gehörschutz muss über die erforderliche Dämmwirkung verfügen.

  • Dichtkissen des Gehörschutzes müssen elastisch sein und gut anliegen.

In schwierigen Beständen ist die notwendige Verständigung unter den Beschäftigten zur Koordination von Arbeitsschritten nicht immer gewährleistet. Helmfunkverbindungen bringen mehr Sicherheit für alle Beteiligten.

2.4.2 Schutzhandschuhe

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Abb. 18 Universal-Lederhandschuh

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Abb. 19 Handschuh für die Arbeit mit der Motorsäge

Für die meisten Arbeiten ist ein Universal-Lederhandschuh mit Textilrücken und Pulsschutz ausreichend. Für Arbeiten mit der Motorsäge werden auch kunststoffbeschichtete Handschuhe verwendet.

Bei der Anschaffung ist auf die richtige Größe, auf gute Verarbeitung und Schadstofffreiheit zu achten.

Geeignete Handschuhe schützen vor Verletzungen, Schmutz, Kälte und Nässe!

2.4.3 Schnittschutzhose

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Abb. 20 Hose mit Schnittschutzeinlage

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Abb. 21 Geschützte Bereiche einer Hose mit Schnittschutzeinlage Typ A

Schnittschutzhosen verfügen über Schnittschutzeinlagen, die den gefährdeten Bereich vom Spann bis zum Becken abdecken. Für Sägearbeiten geringen Umfangs können auch Schnittschutzbeinlinge mit Rundumschutz getragen werden. Beim Waschen und bei notwendigen Reparaturen sind die Herstellerangaben zu beachten.

2.4.4 Sicherheitsschuhe und -stiefel

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Abb. 22 Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz

Das Schuhwerk muss Tragekomfort und Schutz gewährleisten.

Das ist zu beachten:
  • Ein für die Waldarbeit brauchbarer Sicherheitsschuh und -stiefel trägt folgende Merkmale:

    • Stark profilierte Sohle

    • Profil im Steg

    • Hoher Schaft

    • Knöchelschutz

    • Schnittschutzeinlage

    • Zehenkappe/Überkappe

  • Der Stiefel muss eine Weitenverstellung am Schaft besitzen.

  • Richtige Pflege erhält die Eigenschaften des Schuhes.

Ein guter Fußschutz schützt nicht nur gegen herab fallende Teile und Schnittverletzungen, sondern erhöht auch die Standsicherheit!