DGUV Information 213-045 - Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten

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Abschnitt 10.4 - 10.4 Verhaltensregeln für Raumnutzer bei ausgelaufenen Kleinkondensatoren

Gängige Büroleuchten sind mit Leuchtstoffröhren ausgerüstet, die für ihre Funktion mit Kleinkondensatoren ausgerüstet sind.

An Kondensatoren können Leckagen auftreten. Dabei kann Isolierflüssigkeit austreten und auf Gegenstände oder Personen tropfen. Dies trifft ausschließlich auf ältere Leuchtstofflampen zu. Seit dem Jahr 1989 dürfen nur noch PCB-freie Kondensatoren in Beleuchtungseinrichtungen verwendet werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ältere Leuchten/Kondensatoren aus Lagerbeständen noch verwendet und somit bis in die 1990er Jahre PCB-haltige Kondensatoren installiert wurden.

Sofern nicht sichergestellt werden kann, dass PCB-freie Kondensatoren vorliegen, sind unverzüglich folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Den betroffenen Raum verlassen, wenn es möglich ist, vorher Fenster öffnen.

  • Benetzte Kleidung entfernen.

  • Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit geeigneten Hautreinigungsmitteln reinigen. Beim Waschen mit Wasser und Seife soll geschrubbt werden, um oberflächliche Hautzellen, die sofort irreversibel verunreinigt sind, zu entfernen.

Nach den vorgenannten Maßnahmen sind die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlichen Personen über dieses Ereignis zu informieren. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen, z. B. eine Sanierung nach TRGS 524 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen." Kontaminierte Gegenstände und Arbeitsmittel wie Akten, Werkzeuge oder Computer dürfen erst dann wieder verwendet werden, wenn diese von den für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen freigegeben worden sind.

Speisen, Getränke und Zigaretten aus dem betroffenen Raum dürfen nicht mehr konsumiert werden.