Abschnitt 8 - 8 Betriebsanleitung
Zu jeder Maschine gehört eine Betriebsanleitung oder weitere schriftliche Anweisungen, die vom Hersteller geliefert werden. Diese müssen beispielsweise Angaben enthalten zu
Transport, Handhabung und Lagerung der Maschine,
Installation, Inbetriebnahme, z. B.
zulässige Umgebungsbedingungen,
falls nötig, Empfehlungen zu vom Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen (z. B. zusätzliche Schutzeinrichtungen, Sicherheitsabstände),
der Maschine selbst, z. B.
Beschreibung der Maschine, des Zubehörs, der trennenden und/oder nicht trennenden Schutzeinrichtungen,
den kompletten vorgesehenen Anwendungsbereich und mögliche verbotene Anwendungen,
schematische Darstellungen der Sicherheitsfunktionen.
Verwendung der Maschine, z. B.
bestimmungsgemäße Verwendung,
Betriebsarten und -mittel zum Stillsetzen, besonders Stillsetzen im Notfall,
Risiken, die durch konstruktive Schutzmaßnahmen nicht beseitigt werden konnten,
besondere Risiken, die bei bestimmten Verwendungen und bei Benutzung von bestimmtem Zubehör entstehen können sowie die dafür benötigten Schutzeinrichtungen,
verbotenen Anwendungen und vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen,
Fehlererkennung und -ortung, Reparatur und erneutes Inbetriebsetzen,
persönlicher Schutzausrüstung, die benutzt werden muss und die erforderliche Ausbildung.
Instandhaltung der Maschine, z. B.
hinsichtlich der Sicherheitsfunktionen Art und Häufigkeit der Inspektionen,
Anweisungen zu Instandhaltungsarbeiten.
Außerbetriebnahme, Abb.au und Entsorgung.
Angaben für den Notfall.