Abschnitt 6.2 - 6.2
Über Pflichtuntersuchungen muss der Arbeitgeber eine Vorsorgekartei führen. Angaben wie Anlass, Tag und Ergebnis jeder Untersuchung müssen dokumentiert sein.
Die Vorsorgekartei kann sowohl als Handkartei als auch auf elektronischen Datenträgern geführt werden.