Abschnitt 3.7 - 3.7
Die Verantwortlichkeiten an Berufsfachschulen sind in der Regel durch die Schulgesetze der Länder festgelegt.
Im Allgemeinen wird die Arbeitgeberverantwortung an Berufsfachschulen durch die Schulleitung wahrgenommen.
Die Verantwortlichkeiten an Berufsfachschulen sind in der Regel durch die Schulgesetze der Länder festgelegt.
Im Allgemeinen wird die Arbeitgeberverantwortung an Berufsfachschulen durch die Schulleitung wahrgenommen.